Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Die Teilnehmer müssen eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachweisen:
für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 3 Mio
für Sachschäden über mindestens EUR 5 Mio
Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b Umsatz des Unternehmes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehme ausgeführten Aufträgen im Leistungsbereich Generalunternehmerleistungen Bauausführung pro Jahr.
mindestens EUR 8,9 Mio. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
ab EUR 8,9 Mio bis unter EUR 30 Mio (netto) pro Jahr: 5 Punkte
ab EUR 30 Mio bis unter EUR 80 Mio (netto) pro Jahr: 7 Punkte
ab EUR 80 Mio (netto) pro Jahr: 10 Punkte
Für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit maximal erreichbar: 10 Punkte
Wertungsfaktor 2, d. h. maximal erreichbar: 20 Punkte
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit:
a. Anzahl technischer Arbeitskräfte (nicht kaufmännisch, nicht handwerkliche Beschäftigte/MA)
bis 10 technische Arbeitskräfte 0 Punkte
11 - 20 technische Arbeitskräfte 5 Punkte
21 - 50 technische Arbeitskräfte 7 Punkte
über 50 technische Arbeitskräfte 10 Punkte
Für Anzahl technischer Arbeitskräfte maximal erreichbar: 10 Punkte
Wertungsfaktor 2, d. h. maximal erreichbar: 20 Punkte
b. Vergleichbare Referenzprojekte
Es werden nur solche Referenzen gewertet, die von Art und Thema her als vergleichbar eingestuft werden.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
Generalunternehmerleistung oder Generalübernehmerleistung oder Totalunternehmerleistung oder Totalübernehmerleistung
Abschluss des Auftrags zwischen 2017 und 2022, wobei unter Abschluss die gesamtheitliche VOB-Abnahme zu verstehen ist
mehrgeschossiger Neubau, mind. 3 Geschosse
Mindestanforderungen:
Folgende Referenzeigenschaften sind anhand der vergleichbaren Referenzen nachzuweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb eines Referenzprojektes mehrere der unten genannten Referenzeigenschaften oder innerhalb mehrerer gewerteter Referenzprojekte jeweils unterschiedliche Referenzeigenschaften erfüllt sind.
mindestens 1 vergleichbare Referenz mit 2.500 m² BGF (oderirdisch)
mindestens 1 vergleichbare Referenz mit Wohnnutzung
mindestens 1 vergleichbare Referenz im Holzbau
Sollte eine oder mehrere dieser als Mindestanforderung genannten Referenzeigenschaften nicht erfüllt sein, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Qualität der verglelchbaren Referenz(en) wird anhand der nachfolgenden genannten Unterkriterien bewertet. Für jedes dieser Unterkriterien wird - soweit es erfüllt ist - einmalig die angegebene Punktzahl vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb eines Referenzprojektes mehrere der unten genannten Kriterien oder innerhalb mehrerer gewerteter Referenzprojekte jeweils unterschiedliche Kriterien erfüllt sind.
Referenz wurde mit einem öffentlichen
Wohnraumförderprogramm (EOF, MMM o. ä.) gefördert 20 Punkte
Bauherr ist öffentlicher oder kommunaler Auftraggeber 20 Punkte
Energiestandard besser als KfW40
(z. B. Passivhaus, anhand Qp-Wert) 20 Punkte