Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Vorlage von mindestens einer ausführlichen Referenz über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte (vergleichbare Leistungen sind Klärschlammverbrennungsanlagenbauleistungen in Bezug auf den Neubau von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen, Phosphorrecycling, vergleichbare Anlagen) aus den Jahren 2010 - 2022 des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, sowie Vorlage von mindestens einer ausführlichen Referenz über ein vergleichbares Projekt im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Drehrohrofens zur Klärschlammmonoverbrennung ggf. Phosphorrecycling oder vergleichbar aus den
Jahren 2010 - 2022 des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben beinhalten:
• Bezeichnung der Maßnahme
• Funktion des Referenzinhabers (nur Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter zulässig);
• Art der betreuten Baumaßnahme (nur Generalunternehmerleistungen zulässig);
• Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenz:
- Angabe, zu Brennstoff, thermischer Leistung, Mülldurchsatz, Klärschlammdurchsatz, Abgasvolumenstrom, Aschequalität des Drehrohrofens und ggf. Phosphorrecycling durch Aufmahlen und Granulieren
- Angabe, zu dem Umfang der erbrachten Leistungen;
- Höhe der Gesamtbaukosten;
- Leistungszeitraum insgesamt;
• Angabe des ursprünglich veranschlagten Kostenrahmens und Erklärung, ob dieser eingehalten oder inwieweit er überschritten wurde;
• Leistungszeitraum insgesamt;
• Bezeichnung des Auftraggebers (öffentliche Hand bzw. öffentlich finanzierter Auftraggeber);
• Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
• Referenzschreiben des Auftraggebers (soweit vorhanden);
Mindestanforderung ist Vorlage von
• eine ausführliche Referenz über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte (vergleichbare
Leistungen sind Klärschlammverbrennungsanlagenbauleistungen in Bezug auf den Neubau von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen, Phosphorrecycling, vergleichbare Anlagen) aus den Jahren 2010 - 2022 des
Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, sowie Vorlage von mindestens einer ausführlichen Referenz über ein vergleichbares Projekt im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Drehrohrofens zur Klärschlammmonoverbrennung ggf. Phosphorrecycling oder vergleichbar aus den Jahren 2010 - 2022 des Bewerbers / der
Bewerbergemeinschaft.
• eines Nachweises über Erfahrungen mit nationalen Genehmigungsbehörden
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
Werden die vorstehenden Referenzen bzw. Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Werden die vorstehenden Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Angabe der durchschnittlichen personellen Ausstattung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend nur anteilig zu berücksichtigen. Die Übersicht ist aufzuteilen nach
• unter Vertrag stehende Ingenieure und Techniker nach Gewerken (je Geschäftsjahr) mit einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
• sonstige fest angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter differenziert nach:
• Projektmanagement
• Bautechnik
• Maschinen- und Verfahrenstechnik
• Elektrotechnik
• MSR- und Leittechnik
• Technische Gebäudeausrüstung
• Qualitätsmanagement
• Dokumentation, Technischer Zeichner.
• eingekaufte Freiberufler ebenfalls aufgeteilt nach der o.g. Differenzierung.
Als Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche personelle Ausstattung von mindestens 3
Ingenieuren mit erforderlich. Kann dies nicht nachgewiesen werden, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
Werden die vorstehenden Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzreichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
3. Angaben über die vorgesehene technische Leitung:
Der Bewerber hat den vorgesehenen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter zu benennen.
Aufgeteilt nach Projektleiter und stellvertretender Projektleiter sind für beide folgende Angaben zu machen:
• Name
• Berufliche Qualifikation nebst Nachweis (Kopie genügt)
• Anzahl der Berufsjahre insgesamt. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
• Projektleiter: 10 Jahre Berufserfahrung;
• Stellvertretender Projektleiter: 10 Jahre Berufserfahrung.
• Beherrschung der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift für den Projektleiter und den stv. Projektleiter
• Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
• Vorlage ausführlicher Referenzen über abgeschlossene mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte (vergleichbare Leistungen sind Klärschlammverbrennungsanlagenbauleistungen in Bezug auf den Neubau von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen, Phosphorrecycling, vergleichbare Anlagen) aus den Jahren 2010 - 2022, die der vorgesehene Projektleiter bzw. der Stellvertreter des Projektleiters in der Funktion eines Projektleiters oder stellvertretenden Projektleiters in den Jahren 2010 bis 2022 betreut haben; es werden höchstens fünf Referenzen bewertet.
Bei den Referenzen sind jeweils Angaben entsprechende den Vorgaben der Ziff. III.1.3) Punkt 1 zu machen.
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für die benannte Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dies nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
Werden die vorstehenden Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
4. Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem, Zertifizierung nach DIN ISO 9001ff oder vergleichbares Verfahren;
Werden die vorstehenden Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
6. Bedingungen für die Auftragsausführung
Bewerber haben zu gewährleisten, dass bei der Ausführung des Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden (§ 128 Abs. 1 GWB).
Mit dem Teilnahmeantrag ist darüber hinaus nachzuweisen, dass der Bewerber oder ein für die Auftragsausführung vorgesehenes Drittunternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils der Nachweis einzureichen.
Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbotes in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug ist mit dem Teilnahmeantrag von jedem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zudem eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht.