- Mit dem Angebot ist jeweils eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen,dass kein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 22 LkSG vorliegt.