Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule gem. § 9 Abs.3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zum 01.08.2026 für die Zeit vom 01.08.2026 - 31.07.2030 zu vergeben.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trägerschaft für die OGS Ringschule
Referenznummer: VOL 22-2026
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule gem. § 9 Abs.3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zum 01.08.2026 für die Zeit vom 01.08.2026 - 31.07.2030 zu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule gem. § 9 Abs.3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zum 01.08.2026 für die Zeit vom 01.08.2026 - 31.07.2030 zu vergeben. Die Ringschule ist eine 3-zügige Grundschule des gemeinsamen Lernens. Aktuell besuchen 339 Kinder in 13 Klassen, 293 davon in 13 OGS-Gruppen die Gemeinschaftsgrundschule Ringschule, welche von 25 Lehrkräften, sowie 24 pädagogischen Mitarbeitenden im Vor- und Nachmittag begleitet werden. Im gemeinsamen Lernen sind es derzeit 16 Kinder.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Bieter muss ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII sein.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ringschule Freiheitsring 3 in Frechen”
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung des Ferienprogramms und Betreuungskonzept an unterrichtsfreien Tagen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestaltung der Mittagsverpflegung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219 50226 Frechen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist ein Gesamtkonzept von max. 10 Seiten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Leistungsverzeichnis sowie der in der Bewertungsmatrix...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot ist ein Gesamtkonzept von max. 10 Seiten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Leistungsverzeichnis sowie der in der Bewertungsmatrix und deren inhaltlicher Ausführung genannten Kriterien einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen benennen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen benennen. Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn die beauftragte Trägerschaft für eine offene Ganztagsschule mit mindestens 2 Klassenzügen pro Jahrgang und mindestens 100 Kindern im Nachmittag betrifft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter verpflichtet sich - spätestens im Auftragsfall- zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine aktuell gültige,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter verpflichtet sich - spätestens im Auftragsfall- zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während des gesamten Auftrags beizubehalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: a) Für Personenschäden 3.000.000 EUR b) Für Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 EUR jeweils mindestens jährlich zweifach maximiert.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGBVIII.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDED327#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 076-268564 (2026-04-17)