Trägerschaft Kindertageseinrichtung in Ludwigsburg-Oßweil

Stadt Ludwigsburg

Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Stadtteil Oßweil

Deadline

Deadline 2026-11-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Trägerschaft Kindertageseinrichtung in Ludwigsburg-Oßweil
Referenznummer: LB-ZVS-2026-0007
Kurze Beschreibung:
Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Stadtteil Oßweil
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Trägerschaft für eine fünfgruppige Kita auf dem Schul- Sport- und Kulturareal in Ludwigsburg (SKS-Areal), Standort Am Hirschgraben 5, Stadtteil Oßweil Der Träger soll für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Perspektivisch kann diese insgesamt viermal um je fünf Jahre verlängert werden.
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Postanschrift: Am Hirschgraben 5
Postleitzahl: 71640
Stadt: Ludwigsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Träger soll für eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Danach kann die Laufzeit alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verpflegungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bietergespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Kostenkriterium (Name): Finanzierungskonzept
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-27 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer erbringt mindestens einen Nachweis über den Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg aus den letzten drei Jahren, sowohl in der Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren als auch in der Betreuung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren. Weiterhin kann der Auftragnehmer einen Nachweis darüber erbringen, dass er mindestens fünf Jahre Erfahrung im Bereich des Betriebes einer Kindertageseinrichtung hat (z. B. Erklärung einer Kommune oder den Kontakt einer Kommune benennen, welche der Auftraggeber eigenständig zur Einholung von Referenzen kontaktieren kann).
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Darstellung der bestehenden Haftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Bonitätsnachweis (z.B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei) - Formlose Eigenerklärung zur Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Baden-Württemberg - Formlose Eigenerklärung, dass sich die Vergütung des eingesetzten Personals nach TVöD-SuE richtet
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Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: "Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII".
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: VgV
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten zusätzlich sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Nicht fristgerecht abgegebene Angebote oder nicht der elektronischen Form, § 126 b BGB, genügende Angebote, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Ludwigsburg
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 146128114, St.-Nr.: 71385/00805
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Region: Ludwigsburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de 📧
Telefon: +49 71419100 📞
URL: https://www.ludwigsburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a06b12cd95-6fc181a01091354d 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens 17.11.2026 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger BadenWürttemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. — § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 198-706301 (2026-10-12)