Die Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron. Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes. Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen: • Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) • Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) • Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke. Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist. Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto. Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen: - Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 € - Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 € - Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerksplanung für Mainbrückenradweg
Referenznummer: 2026-01 Statik
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron.
Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes.
Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen:
• Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm)
• Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm)
• Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm)
Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke.
Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist.
Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto.
Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen:
- Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 €
- Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 €
- Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
Die Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron.
Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes.
Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen:
• Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm)
• Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm)
• Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm)
Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke.
Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist.
Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto.
Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen:
- Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 €
- Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 €
- Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 123516.95 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2026-01 Statik
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 95502
Stadt: Himmelkron
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kulmbach
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis 4 für alle drei Tragwerke;
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 6 für alle oder einzelne Tragwerke als Option.
- Die örtliche Bauüberwachung des Tragwerksplaner als Option
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 27.5
2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektleiters.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektleiters
Qualifikation des Planers
Erfahrung des Planers
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV (Offenes Verfahren)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-25 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-25 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und 500.000,00 € für
Sach- und Vermögensschäden abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und 500.000,00 € für
Sach- und Vermögensschäden abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 100.000,00 € erwirtschaftet haben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt:
1. Die erbrachte Leistung war eine, mit der Verfahrensgegenständlichen in Bezug auf Art und Umfang vergleichbare Planungsleistung, für die mindestens die
Leistungsphasen 3 – 6 zu erbringen waren. Der Bieter muss Hauptauftragnehmer gewesen sein.
2. Die Nettobaukosten der (Gesamt-)Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als 500.000,00 €.
3. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher mindestes der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt:
1. Die erbrachte Leistung war eine, mit der Verfahrensgegenständlichen in Bezug auf Art und Umfang vergleichbare Planungsleistung, für die mindestens die
Leistungsphasen 3 – 6 zu erbringen waren. Der Bieter muss Hauptauftragnehmer gewesen sein.
2. Die Nettobaukosten der (Gesamt-)Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als 500.000,00 €.
3. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher mindestes der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber verfügt über
- mindestens zwei Mitarbeiter (einschließlich Partner, Büroinhaber, etc.) mit einer Qualifikation, die mindestens Niveau 6 DQR-/EQR entspricht.
- mindestens zwei weitere Mitarbeiter
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonsti-gen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ge-schäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes zu benennen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonsti-gen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ge-schäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes zu benennen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 160-576437 (2026-08-18)