Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=246386
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/246386
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_22_D_0937_ Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete, vergleichbare Referenzen über die vom Bewerber in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 nach 01.01.2018 abgeschlossen hat; abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt)
− Daten (Erbringungszeitraum) und
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
Es werden 3 Referenzen gewertet.. Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_22_D_0937_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Es sind drei Referenzen (mindestens eine Referenz pro Leistungsbereich) vorzulegen und zu benennen: "Referenz 1" bzw. "Referenz 2" bzw. "Referenz 3", es dürfen mehrere Leistungsbereiche durch ein Projekt abgedeckt sein. Insgesamt müssen mindestens. 2 verschiedene Projekte als Referenz vorgelegt werden.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist. Alle Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird.
Über die Angaben in der Eigenerklärung und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_22_D_0937_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-