Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tragwerksplanung Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in Veitshöchheim
7100 Tragwerksplanug”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Tragwerksplanung Sanierung und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehaus
Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in der Würzburger Straße 62 auf der Flurnummer 430 mit 2.175 m², am südlichen Rand des Gemeindegebietes Veitshöchheim und direkt an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Würzburg. Es wurde im Jahr 1995 errichtet bzw. in Betrieb genommen. Neben der Nutzung als Feuerwehrgerätehaus (Nutzfläche ca. 1075 m²) ist im Obergeschoss des Gebäudes auch ein Saal als Veranstaltungsraum inkl. Vereinsräume untergebracht (Nutzfläche ca. 385m²), welche barrierefrei über einen Aufzug erreichbar sind. Zudem haben diese Räumlichkeiten einen separaten Zugang durch eine vorgesetzte Stahltreppe. Eine besondere Situation auf dem Grundstück stellt die Nähe zur ICE-Brücke der Deutschen Bahn dar (Grundbucheintrag). Dies und die daraus resultierende Anbau-Verbotszone muss bei den Planungen berücksichtigt werden.
Insgesamt sind im Gerätehaus sieben Fahrzeugstellplätze vorhanden. Davon befinden sich sechs in einer gemeinsamen Halle, ein Stellplatz ist in einem separaten Gebäudeteil untergebracht. Zusätzlich ist eine von der Haupthalle abgetrennte Waschhalle vorhanden. An die Fahrzeughalle gliedern sich weitere Funktionsbereiche wie ein allgemeines Einsatzmittellager, ein Treibstofflager und Werkstätten für die Gerätewartung und die Wartung und Befüllung von Atemschutzgeräten an. Der flächenmäßig größte Anteil an Lagerflächen befindet sich im Keller. Außerdem sind eine Vollstraße zur Schlauchpflege- und Prüfung sowie ein Vollturm zur Trocknung der Schläuche vorhanden. Weiterhin sind getrennte sanitäre Einrichtungen für Damen und Herren, inklusive Wasch- und Duschmöglichkeiten im Erdgeschoss untergebracht. Für Damen steht außerdem ein separater Umkleidebereich mit zwölf Spinden zur Verfügung. Die 77 Herren- und 15 Jugendspinde sind in der Fahrzeughalle angeordnet. Die nötigen Sozial- und Nutzräume sowie ein großzügiger und flexibel abteilbarer Schulungsraum, eine Küche und Büroräume für die Kommandanten und den Gerätewart befinden sich im Obergeschoss. Diese sind nicht barrierefrei erreichbar.
Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus aus Gründen des Unfall- und Gesundheitsschutzes bzw. aus einsatztaktischen und organisatorischen Gesichtspunkten, die Verbesserungspotential oder Handlungsbedarf bergen, zu sanieren und zu erweitern. Insbesondere die vorhandenen Stellplätze sind zahlenmäßig für die vorgehaltenen Fahrzeuge nicht ausreichend. Eine unfallsichere Unterstellung aller Einsatzmittel im Gerätehaus ist derzeit nicht möglich. Weiterer zusätzlicher Platzbedarf wird hinsichtlich der Lagerflächen für Geräte, Einsatzmittel und sonstige Materialien für bedarfsgerecht und erforderlich gehalten. Ein weiterer Grund für die Sanierung stellen die mangelhaften Verkehrswege für die Einsatzkräfte beim Anrücken zum Feuerwehrgerätehaus im Alarmfall (Kreuzungsverkehr) dar. Die bauzeitlich eingebauten Holzfenster sind nach 26 Jahren am Ende Ihrer Lebensdauer angekommen und müssen ersetzt werden. Gleiches gilt für die 1994 eingebaute Zentralheizung mit einer Nennleistung von 130 kW, welche mit Gas betrieben wird, und deren Heizungssteuerung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: gem. Verfahrensbedingungen
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz
(BayBauKaG).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
08:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 203-639533 (2023-10-17)