Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
b) Eigenerklärung zur Eignung (124)
c) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
d) Nutzungsnachweis der thermischen Entsorgungsanlage
e) Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe VO
f) Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 53 KrWG
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
g) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung),
h) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
i) aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
j) aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.