Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
Los 1:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens
200 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5) pro Jahr für mindestens zwei Jahre in
den Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des
Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume
vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
• Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage. Soweit der Bieter
selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine
Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben
des in Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Die
angebotene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die
gegenständliche Leistung als Erstbehandlungsanlage genehmigt und als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert sein.
Los 2:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens
500 Mg/a Altmetall für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/-
en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen
Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der
Referenzen).
• Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Altmetall von den
Wertstoffhöfen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Übernahmestelle
ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage C der Leistungsbeschreibung
beigefügten Mustertextes beinhalten. Die angebotene Übernahmestelle muss
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt
sein.
Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht (Lose 1 und 2):
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für
jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (für 2025 auch als Schätzwert möglich).
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende
Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete
Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter
ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden