Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal

ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Transport von Restabfällen von der Abfallannahme- und Umladestation Stendal (AUS Stendal) in Stendal zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-31 Auftragsbekanntmachung
2023-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Haushaltsabfällen
Referenznummer: ALS-23-01-TP
Kurze Beschreibung:
Transport von Restabfällen von der Abfallannahme- und Umladestation Stendal (AUS Stendal) in Stendal zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-2502-28 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2722056/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-203855
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme und den Transport von ca. 14.000 bis 17.000 Mg/a an Restabfällen (AVV 200301 und AVV 200307) von der AUS Stendal zum MHKW Rothensee und bei Bedarf auch zu anderen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 24 Monate; die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 24 Monate; die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stendal, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 12 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags
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die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB, die nach TVergG LSA geforderten Erklärungen auch des Unterauftragnehmers sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unterIII.1.3) genannten Mindestanforderungen.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat). Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers zur Bestätigung der zufriedenstellenden Leistungserbringung beizubringen. Das Referenzschreiben darf nicht älter als 6 Monate sein.
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— Kopie der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Bestätigung bis zum Leistungsbeginn,
— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen im Fuhrpark, davon Sattelschlepper und davon sonstige Zugmaschinen; Anzahl der Walking-Floor-Trailer im Fuhrpark, davon geeignet für Abfalltransport),
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der eine Transportmenge von 1.000 Mg an Abfällen insgesamt umfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.als-stendal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2722056/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen zur Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Aufforderung vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung zu Russlandsanktionen)
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von
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Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-1529 📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
Internetadresse: https://sachsen-anhalt.abst.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 068-203855 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 141-451088
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 068-203855
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅
Name: Becker Umweltdienste GmbH Perleberg
Postanschrift: Bad Wilsnacker Str. 47
Postort: Wittenberge
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@beckerumweltdienste.de 📧
Land: Prignitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 141-451088 (2023-07-20)