Die Hansestadt Lüneburg (Auftraggeber) betreibt ein stadtweites Datennetz, an welches alle Liegenschaften der Stadtverwaltung angeschlossen sind. Aktuell setzt die Hansestadt Lüneburg als generelle Anti-Malware und Security Lösung die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Trend Micro Produkte ein: Die Lizenzen sind aktuell noch bis 31.08.2026 unter Wartung. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt die entsprechenden Lizenzen der Produkte zu verlängern. Des Weiteren sollen neue Lizenzen zur Anbindung und in Betriebnahme von TrendAI XDR und TrendAI CREM optional angefragt werden. Da sich die Struktur und die damit verbundenen Bedarfe der Endgeräteumgebung innerhalb des nächsten Jahres ändern werden, ist es beabsichtigt Lizenzen für den Apex One Security Agent, Apex Central und DeepSecurity Nonserver / VDI nur für ein Jahr zu verlängern. Die Beschaffung erfolgt als reines Liefergeschäft.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trendmicro Sicherheits-Infrastruktur, Lizenzverlängerung bisheriger Produkte
Referenznummer: 117-26-12
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Lüneburg (Auftraggeber) betreibt ein stadtweites Datennetz, an welches alle Liegenschaften der Stadtverwaltung angeschlossen sind.
Aktuell setzt die Hansestadt Lüneburg als generelle Anti-Malware und Security Lösung die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Trend Micro Produkte ein:
Die Lizenzen sind aktuell noch bis 31.08.2026 unter Wartung.
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt die entsprechenden Lizenzen der Produkte zu verlängern. Des Weiteren sollen neue Lizenzen zur Anbindung und in Betriebnahme von TrendAI XDR und TrendAI CREM optional angefragt werden.
Da sich die Struktur und die damit verbundenen Bedarfe der Endgeräteumgebung innerhalb des nächsten Jahres ändern werden, ist es beabsichtigt Lizenzen für den Apex One Security Agent, Apex Central und DeepSecurity Nonserver / VDI nur für ein Jahr zu verlängern.
Die Beschaffung erfolgt als reines Liefergeschäft.
Die Hansestadt Lüneburg (Auftraggeber) betreibt ein stadtweites Datennetz, an welches alle Liegenschaften der Stadtverwaltung angeschlossen sind.
Aktuell setzt die Hansestadt Lüneburg als generelle Anti-Malware und Security Lösung die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Trend Micro Produkte ein:
Die Lizenzen sind aktuell noch bis 31.08.2026 unter Wartung.
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt die entsprechenden Lizenzen der Produkte zu verlängern. Des Weiteren sollen neue Lizenzen zur Anbindung und in Betriebnahme von TrendAI XDR und TrendAI CREM optional angefragt werden.
Da sich die Struktur und die damit verbundenen Bedarfe der Endgeräteumgebung innerhalb des nächsten Jahres ändern werden, ist es beabsichtigt Lizenzen für den Apex One Security Agent, Apex Central und DeepSecurity Nonserver / VDI nur für ein Jahr zu verlängern.
Die Beschaffung erfolgt als reines Liefergeschäft.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 117-26-12
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders
auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Postleitzahl: 21335
Stadt: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Laufzeiten der Lizenzen: 31.08.2027 bzw. optional 31.08.2029
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-25 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Teilnahme an dieser Ausschreibung sind ausschließlich Dienstleister zugelassen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich in Deutschland den Partnerstatus „Elite" bei TrendAI (vormals Trend Micro) innehaben und diesen belegen können.
Die Beschränkung auf Dienstleister mit dem Partnerstatus „Elite" stellt sicher, dass der beauftragte Partner über die höchste Qualifikationsstufe im Herstellerökosystem verfügt. Dies beinhaltet nachgewiesene technische Expertise durch zertifiziertes Fachpersonal, eine nachweisliche Projekterfahrung auf Enterprise-Niveau sowie direkten Zugang zu eskaliertem Hersteller-Support und Vorab-Informationen zu Produkt-Roadmaps. Nur auf dieser Qualifikationsstufe ist die für dieses Projekt erforderliche Leistungstiefe, Reaktionsfähigkeit und Herstellerbindung gewährleistet, die einen nachhaltigen Betrieb der ausgeschriebenen Lösung sicherstellt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Teilnahme an dieser Ausschreibung sind ausschließlich Dienstleister zugelassen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich in Deutschland den Partnerstatus „Elite" bei TrendAI (vormals Trend Micro) innehaben und diesen belegen können.
Die Beschränkung auf Dienstleister mit dem Partnerstatus „Elite" stellt sicher, dass der beauftragte Partner über die höchste Qualifikationsstufe im Herstellerökosystem verfügt. Dies beinhaltet nachgewiesene technische Expertise durch zertifiziertes Fachpersonal, eine nachweisliche Projekterfahrung auf Enterprise-Niveau sowie direkten Zugang zu eskaliertem Hersteller-Support und Vorab-Informationen zu Produkt-Roadmaps. Nur auf dieser Qualifikationsstufe ist die für dieses Projekt erforderliche Leistungstiefe, Reaktionsfähigkeit und Herstellerbindung gewährleistet, die einen nachhaltigen Betrieb der ausgeschriebenen Lösung sicherstellt.
Ausschlussgrund: Betrug
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der ausschreibenden Stelle. Alle Eignungsnachweise sind als Mindestkriterien zu verstehen, bei deren Nichteinreichen ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt. Weitere zu erbringende Nachweise sind den weiteren Unterlagen zu entnehmen.
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der ausschreibenden Stelle. Alle Eignungsnachweise sind als Mindestkriterien zu verstehen, bei deren Nichteinreichen ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt. Weitere zu erbringende Nachweise sind den weiteren Unterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334-36📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 097-347510 (2026-05-19)