Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden:
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber
diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb
der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen
Stelle nachzufordern.):
1) Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte,
Unternehmensstruktur, etc. als formlose Erklärung in Textform),
2) Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige
Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes
des Bewerbers (bei
Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),
3) Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
4) Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB,
5) Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB,
6) Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die
Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage
gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine
Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.
7) Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen
kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards
ist die Gewährleistung
Integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme.
8) a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010
(GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010).
8) b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o. a. LTTGGesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen.
Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen
gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.
9) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben.
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur
Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung
der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen