Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbauarbeiten + Akustikdecken Ersatzneubau Pestalozzi Schule
Reference number: Trockenbauarbeiten + Akustikdecken
Kurze Beschreibung:
“Trockenbauarbeiten + Akustikdecken Ersatzneubau Pestalozzi Schule”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Trockenbauarbeiten + Akustikdecken”
Zusätzliche Informationen:
“Anmerkungen und Datails vgl.gl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu”
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-22 📅
Datum des Endes: 2026-09-25 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digitale Angebotseröffnung vgl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“vgl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“vgl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“BGB-Gesellschaft”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“vgl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu”
“vgl. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279d1a-eu” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 21762411📞
Fax: +49 89 21762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 21762411📞
Fax: +49 89 21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 074-260363 (2026-04-14)