Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
- Nachweis über die Qualifikation der mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter sowie der sonstigen für die Erbringung der angebotenen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter:
1.1
Namentliche Benennung des für das Bauvorhaben vorgesehenen Bauleiters mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in denkmalgeschützter Bausubstanz samt Nachweis der Berufsqualifikation (FH- oder Universitätsabschluss Bauingenieurwesen, Meister- oder Gesellenbrief als Trockenbaumonteur, bzw. Maurer oder Zimmermann)
1.2
Namentliche Benennung der für das Bauvorhaben vorgesehenen HandwerkerInnen (mind. 3 HandwerkerInnen) mit Nachweis der Berufsqualifikation (Meister- oder Gesellenbrief als Trockenbaumonteur, bzw. Maurer, Zimmermann oder Maler) und Nachweis der bereits durchgeführten vergleichbaren Arbeiten in denkmalgeschützter Bausubstanz.
Bei im Ausland ausgebildeten HandwerkerInnen ist der vergleichbare Nachweis samt beglaubigter Übersetzung beizubringen.
Pro HanderwerkerIn sind 3 Referenzprojekte zu nennen.
1.3
Bei nicht Deutschmuttersprachlern ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse der für die Baustelle vorgesehen Mitarbeiter (Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1, telc Deutsch A1, ÖSD Zertifikat A1) nachzuweisen. Höherwertige Zertifikate werden ebenfalls anerkannt.
- Benennung von 5 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen in denkmalgeschützter Bausubstanz aus dem Zeitraum 2012 bis 2022.
Die Referenzprojekte dürfen auch noch laufen müssen jedoch in Art und Umfang mit dem aktuellen Objekt vergleichbar sein.
Zwingend müssen der oder die Ansprechpartner auf Auftraggeberseite mit Telefon und Email-Kontakt benannt werden.