Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem Transport, der Sortierung und der Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“TSK230021 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem Transport, der Sortierung und der Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne.
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem Transport, der Sortierung und der Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen in Verbindung mit der bestehenden Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und den Betreibern Dualer Systeme (BDS) insbesondere der darin geschlossenen Vereinbarung über die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen für das Gebiet der Stadt Karlsruhe zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Durch die beschlossene Abstimmungsvereinbarung des AG mit den BDS geht die kommunale Sammlung von Leichtverpackungen gemäß §14 Abs.1 VerpackG sowie von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen mittels einer Wertstofftonne zum 1. Januar 2024 auf die BDS über. Die haushaltsnahe Erfassung der Wertstoffe im Entsorgungsgebiet erfolgt über 2- und 4-rädige Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1.100 l. Die AWB werden in der Regel 14-tägig geleert. Änderungen im Abholturnus sind möglich. Die durch die BDS gesammelten Wertstoffmengen werden gemäß der Abstimmungsvereinbarung aufgeteilt. Insgesamt sind 36,86% der gesammelten Wertstoffmenge durch den AG und damit durch den AN zu verwerten. Gemäß den Erfahrungswerten der letzten Jahre ist von einer Gesamtmenge von ca. 17.000 Mg auszugehen. Entsprechend dem Aufteilungsschlüssel sind somit ca. 6.266 Mg Wertstoffe pro Jahr durch den AN zu verwerten. Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um 12 Monate bis längstens 31.12.2026
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 1,0 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 2,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall,
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Nachweis /Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG
- Bestätigung das die Anlage die Anforderungen nach §6 Absatz 1 und 3 der GewAbfV erfüllt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-21
11:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E85549621.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 163-516127 (2023-08-21)
Ergänzende Angaben (2023-09-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 163-516127
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-09-21 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2023-09-21 📅
Zeit: 11:05
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 11:05
Quelle: OJS 2023/S 184-576879 (2023-09-20)