1) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
2) Das Angebot besteht aus den im Formblatt 911-AI EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) unter C aufgeführten Unterlagen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (
www.sachsen-vergabe.de (siehe Ziffer I.3 Kommunikation)) zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert oder ob durch die Vergabestelle ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren bereitgestellt wurden. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (siehe Ziffer I.3 Kommunikation) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Das Hinweisblatt zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist zu beachten.
Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
4) Die Nichtvorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrages führt zum Ausschluss. Änderungen im Vertrag sind nicht zulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss.
5) Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile, z.B. einschl. Zuschläge, Besondere Leistungen, Nebenkosten usw., zum Vertrag ergibt.
Für die Ermittlung der Wertungssumme werden zusätzlich die angebotenen Stundensätze mit folgenden Zeitansätzen, zzgl. Nebenkosten berücksichtigt:
- 10 Stunden für den Auftragnehmer, leitenden Ingenieur
- 10 Stunden für den Messtrupp mit einem Mitarbeiter
- 10 Stunden für den Messtrupp mit zwei Mitarbeitern
- 10 Stunden für den technisch/wissenschaftlichen Mitarbeiter (Ingenieure)
- 10 Stunden für den Vermessungstechniker/Geomatiker
- 10 Stunden für den Assistenten (Messgehilfen)
- 10 Stunden für den Technischen Zeichner (CAD-Bearbeiter)
Die so ermittelte Wertungssumme bildet die Grundlage für die Punktvergabe.
Punkte-Schlüssel:
5 Punkte: erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
1 Punkt: erhält das Angebot, welches größer oder gleich dem 1,4-fachen der niedrigsten Wertungssumme ist
Zwischenwerte werden interpoliert (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
Für den Fall einer Punktgleichheit entscheidet über den Zuschlag:
- das Losverfahren