Die TUM betreibt bei München den Forschungscampus Garching. Derzeit wird die Energieversorgung des Campus in Eigenregie bewerkstelligt. Dabei werden 80 GWh/a Wärme sowie 37 GWh/a Strom eigenerzeugt und -verbraucht. In Zukunft soll die Energieversorgung mit den Medien Wärme (Erzeugung/ Lieferung, Verteilung und Übergabe) und Strom (nur Erzeugung/ Lieferung im Umfang der derzeitigen Eigenerzeugung, ergänzend Netzbezug von ca. 50 GWh/a) durch einen Contractor erfolgen. Die Erstvertragslaufzeit liegt bei 20 Jahren. In der Verhandlungsphase ist durch die ausgewählten drei Bieter ein Versorgungskonzept gegen Vergütung (€ 200.000.- netto) zu erstellen. Dabei soll auf der Grundlage der dokumentierten Bestandsituation sowie der funktional beschriebenen Sollsituation ein Versorgungskonzept erstellt werden, welches technische Innovation, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (Treibhausgasneutralität) verbindet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Kurze Beschreibung:
Die TUM betreibt bei München den Forschungscampus Garching. Derzeit wird die Energieversorgung des Campus in Eigenregie bewerkstelligt. Dabei werden 80 GWh/a Wärme sowie 37 GWh/a Strom eigenerzeugt und -verbraucht. In Zukunft soll die Energieversorgung mit den Medien Wärme (Erzeugung/ Lieferung, Verteilung und Übergabe) und Strom (nur Erzeugung/ Lieferung im Umfang der derzeitigen Eigenerzeugung, ergänzend Netzbezug von ca. 50 GWh/a) durch einen Contractor erfolgen. Die Erstvertragslaufzeit liegt bei 20 Jahren. In der Verhandlungsphase ist durch die ausgewählten drei Bieter ein Versorgungskonzept gegen Vergütung (€ 200.000.- netto) zu erstellen. Dabei soll auf der Grundlage der dokumentierten Bestandsituation sowie der funktional beschriebenen Sollsituation ein Versorgungskonzept erstellt werden, welches technische Innovation, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (Treibhausgasneutralität) verbindet.
Die TUM betreibt bei München den Forschungscampus Garching. Derzeit wird die Energieversorgung des Campus in Eigenregie bewerkstelligt. Dabei werden 80 GWh/a Wärme sowie 37 GWh/a Strom eigenerzeugt und -verbraucht. In Zukunft soll die Energieversorgung mit den Medien Wärme (Erzeugung/ Lieferung, Verteilung und Übergabe) und Strom (nur Erzeugung/ Lieferung im Umfang der derzeitigen Eigenerzeugung, ergänzend Netzbezug von ca. 50 GWh/a) durch einen Contractor erfolgen. Die Erstvertragslaufzeit liegt bei 20 Jahren. In der Verhandlungsphase ist durch die ausgewählten drei Bieter ein Versorgungskonzept gegen Vergütung (€ 200.000.- netto) zu erstellen. Dabei soll auf der Grundlage der dokumentierten Bestandsituation sowie der funktional beschriebenen Sollsituation ein Versorgungskonzept erstellt werden, welches technische Innovation, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (Treibhausgasneutralität) verbindet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-22 📅
Datum des Beginns: 2024-10-18 📅
Datum des Endes: 2045-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 160-506518
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Textform gemäß § 126b BGB bedeutet, dass der Name der erklärenden Person bzw. des Unternehmens aus dem Angebot oder Teilnahmeantrag hervorgehen muss.
Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert, ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe, Schreiben etc. sind nicht zugelassen.
Alle Unterlagen und Nachweise der Bewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereicht werden, sind ausschließlich als „.pdf“-Format/Datei zu übersenden.
Die Angaben unter Ziffer II.1.5. und II.2.6. stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Weitergehende Hinweise und Informationen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der Form der Teilnahmeanträge sind im Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" enthalten.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Textform gemäß § 126b BGB bedeutet, dass der Name der erklärenden Person bzw. des Unternehmens aus dem Angebot oder Teilnahmeantrag hervorgehen muss.
Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert, ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe, Schreiben etc. sind nicht zugelassen.
Alle Unterlagen und Nachweise der Bewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereicht werden, sind ausschließlich als „.pdf“-Format/Datei zu übersenden.
Die Angaben unter Ziffer II.1.5. und II.2.6. stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Weitergehende Hinweise und Informationen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der Form der Teilnahmeanträge sind im Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 10 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Dokumente "Projektkurzbeschreibung" und "Kurzpräsentation"
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TUM Forschungscampus Garching
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Mindeststandards: Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-10-18 📅
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Die Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Textform gemäß § 126b BGB bedeutet, dass der Name der erklärenden Person bzw. des Unternehmens aus dem Angebot oder Teilnahmeantrag hervorgehen muss.
Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert, ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe, Schreiben etc. sind nicht zugelassen.
Alle Unterlagen und Nachweise der Bewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereicht werden, sind ausschließlich als „.pdf“-Format/Datei zu übersenden.
Die Angaben unter Ziffer II.1.5. und II.2.6. stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Weitergehende Hinweise und Informationen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der Form der Teilnahmeanträge sind im Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" enthalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 160-506518 (2023-08-17)