Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Funktionsprüfung Beförderungsanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 5 (fünf) Beschäftigten und von mindestens 3 (drei) Personen Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Funktionsprüfung Beförderungsanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr jeweils die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Funktionsprüfung Beförderungsanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Funktionsprüfung von Beförderungsanlagen jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Funktionsprüfung von mindestens 5 Beförderungsanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben.
b) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens 10.000 EUR netto pro Jahr.
c) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.