Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder nicht präqualifizierte Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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1. Präqualifizierte Bieter und andere präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer und präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft weisen ihre Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dem Angebot nach und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie präqualifizierte Verleiher haben den Nachweis der Präqualifizierung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
2. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer:
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
3. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Verleiher:
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Verleihern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Verleiher auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Nicht präqualifizierte Bieter und andere nicht präqualifizierten Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, nicht präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine EEE mit dem Angebot einzureichen. Die nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie nicht präqualifizierte Verleiher haben diese Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 4. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer:
Sind die Nachunternehmer/Unterauftragnehmer präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unternehmen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
6. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 4. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Verleiher:
Sind die Verleiher präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unternehmen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher.
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Gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Einzelnachweise vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB-Bund-Ausgabe 2017-Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB-Bund-Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
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Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB-Bund-Ausgabe 2017)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Eigenerklärungen nach §§ 11 und 14 TVergG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.