U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1 bis 9) für Starkstromanlagen bis 400 V für den Bahnhof Willibaldstraße (WI) mit zugehörigen Streckenabschnitten
U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing (U5 Pasing) – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1 bis 9) für Niederspannungsanlagen mit Beleuchtungsanlagen inklusive Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage, Kabelanlagen, anlagenübergreifenden Kabeltrassen und unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) im Baulos 1 für den Bahnhof Willibaldstraße (WI) mit zugehörigen Streckenabschnitten (Tunnel) und Abstellanlage sowie Notausstiegsbauwerken (IB-NS-1).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1 bis 9) für Starkstromanlagen bis 400 V für den Bahnhof...”
Titel
U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1 bis 9) für Starkstromanlagen bis 400 V für den Bahnhof Willibaldstraße (WI) mit zugehörigen Streckenabschnitten
J60b219522
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing (U5 Pasing) – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1...”
Kurze Beschreibung
U-Bahn-Neubau Verlängerung der U5 West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing (U5 Pasing) – Ingenieurleistungen (Elektro, LP 1 bis 9) für Niederspannungsanlagen mit Beleuchtungsanlagen inklusive Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage, Kabelanlagen, anlagenübergreifenden Kabeltrassen und unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) im Baulos 1 für den Bahnhof Willibaldstraße (WI) mit zugehörigen Streckenabschnitten (Tunnel) und Abstellanlage sowie Notausstiegsbauwerken (IB-NS-1).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die bestehende U-Bahn-Linie U4/5 endet derzeit am U-Bahnhof Laimer Platz, der am 24.3.1988 eröffnet wurde.
Die U5-West nach Pasing ist die westliche Verlängerung dieser U-Bahn-Linie. In diesem Streckenabschnitt sind 3 Bahnhöfe enthalten.
Die Gesamtmaßnahme ist aufgegliedert in zwei Baulose: 5 West –1 (im Weiteren auch als Baulos 1 bezeichnet) und 5 West –2 (im Weiteren auch als Baulos 2 bezeichnet).
Die ausgeschriebenen Leistungen der Technischen Ausrüstung (Niederspannung) umfassen im Wesentlichen das Baulos 1, welches im Bereich der Gotthardstraße zwischen km 245,0+44.128 im Osten und km 243,9+80.000 im Westen liegt, die gesamte Länge beträgt somit ca. 1.064 m. Das Baulos 1 umfasst von Osten nach Westen, d.h. in Fahrtrichtung stadtauswärts bzw. fallender Kilometrierung betrachtet, einen dreigleisigen Streckenabschnitt mit mittigem Abstellgleis und Weichenverbindungen östlich und westlich des Abstellgleises einschließlich Notausgang Stöberlstraße, den U-Bahnhof Willibaldstraße sowie eine Aufweitung des zweigleisigen Streckentunnels westlich des Bahnhofs Willibaldstraße für einen optionalen Abzweig Richtung Blumenau einschließlich Notausgang Gotthardstraße.
Im U-Bahnhof Willibaldstraße sind auf Bahnsteigebene westlich und östlich der Bahnsteigenden sowie in den beiden Sperrengeschossen Betriebsräume und Betriebsanlagen vorgesehen. Westlich des Bahnsteigs soll ein Gleichrichterwerk für die Fahrstromversorung untergebracht werden, das nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist.
Es ist beabsichtigt folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI; hierzu gehört leistungsstufenübergreifend insbesondere auch die Schnittstellenkoordination.
Die Leistungen der Technischen Ausrüstung dieses Vergabeverfahrens sind für folgende Anlagen der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
- Niederspannungsschaltanlagen
- Niederspannungsinstallationsanlagen
- Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)
- Beleuchtungsanlagen
- Zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Blitzschutz- und Erdungsanlagen
- Provisorien zur Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages zunächst verbindlich im Wesentlichen mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages zunächst verbindlich im Wesentlichen mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung und Teilen der Ausführungsplanung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, weitere Leistungen nach § 4 des Vertrages – dies sind die weiteren Leistungen der Ausführungsplanung, das Vorbereiten der Vergabe, das Mitwirken bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung einzeln oder im Ganzen abzurufen. Der Abruf erfolgt jeweils gesondert durch schriftliche Mitteilung.
Weitere Details sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Angebote sind ausschließlich...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Angebote sind ausschließlich unter Verwendung des Angebotsschreibens, des Honorarangebotsformblatts sowie der zur Verfügung gestellten Formblätter möglich; bzgl. der weiteren einzureichenden Unterlagen wird auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe und Ziff. VI.3 verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bieter kein fakultativer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
dd) dass der Bieter zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bieter hat – soweit aus Platzgründen möglich im Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Angebot – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonfliktes i. S. v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Der Bieter hat mit seinem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/ FH/Univ. bzw. Bachelor/Master an einer Hochschule mit der Fachrichtung Elektrotechnik oder gleichwertig zu erbringen. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter wird auf Ziffer VI.3 verwiesen.
Für die Prüfung der Angebote wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1 und III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die zur Erbringung der Leistung bzw. zur Ausführung des Auftrages erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit der Erfüllung der unter III.1.1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die zur Erbringung der Leistung bzw. zur Ausführung des Auftrages erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit der Erfüllung der unter III.1.1) und III.1.3) aufgeführten Bedingungen implizit nachgewiesen. Für die Personalstärke, die Unternehmensumsätze, die Höhe des Versicherungsschutzes usw. werden keine expliziten quantitativen Mindestanforderungen formuliert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
A. Mindestanforderungen an das Referenzobjekt
Die Referenz ist nachzuweisen anhand eines Referenzobjekts, das alle folgenden Kriterien erfüllen muss:
- Die anrechenbaren Kosten (Kostengruppe 440 gemäß DIN 276) müssen mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen.
- Die Anlagen (Anlagengruppe 4) müssen mindestens in der Honorarzone II liegen.
B. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Alle folgenden Leistungen müssen für das vorgenannte Referenzobjekt erbracht und im Referenzzeitraum (siehe C unten) begonnen und abgeschlossen sein:
- Durch den Bieter müssen Projektierungen von Niederspannungsanlagen mit Niederspannungsschaltanlagen mit Automatisierungstechnik, Zentralbatterieanlagen für Sicherheitsbeleuchtung und unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen erbracht worden sein.
- Die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 55 HOAI müssen eigenständig erbracht worden sein. Die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 kann auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann jede Referenz alle anderen Mindestanforderungen – hinsichtlich Referenzobjekt, Leistungserbringung und Referenzzeitraum – erfüllen muss.
Eine Leistungsphase ist eigenständig erbracht, wenn der Bieter selbst die wesentlichen Leistungen der jeweiligen Leistungsphase mit eigenem Personal ausgeführt hat.
C. Referenzzeitraum
Die Referenzleistungen im Referenzzeitraum, der vom 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist reicht, müssen erbracht worden sein. Die Referenzleistungen sind dabei erbracht, wenn sie begonnen und abgeschlossen wurden.
Eine Leistungsphase ist eigenständig erbracht, wenn der Bieter selbst die wesentlichen Leistungen der jeweiligen Leistungsphase mit eigenem Personal ausgeführt hat. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistung ausschließlich durch den Bieter ausgeführt wurde, vielmehr können an der Leistungserbringung andere Unternehmen, insbesondere andere Arbeitsgemeinschaftsmitglieder bzw. Ingenieurgemeinschaftsmitglieder und/oder Nachunternehmer beteiligt gewesen sein; die bloße Mitgliedschaft in einer ARGE bzw. INGE, die die betreffenden Leistungen im Referenzobjekt ausgeführt hat, genügt als solche hingegen nicht, selbst wenn der Referenznehmer leitende Funktionen in der ARGE bzw. INGE innehatte (z.B. Projektleitung, Bauoberleitung, technische oder kaufmännische Federführung o.ä.). Nicht ausreichend sind ferner reine Unterstützungs- und Beratungsleistungen für eine eigenständige Leistungserbringung. Die vom Bieter selbst ausgeführten Leistungen und insbesondere sein Eigenleistungsanteil sind in diesen Fällen (Leistungserbringung in einer ARGE bzw. INGE) anzugeben.
Erfüllt der Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Fall der Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereiches, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen.
Für die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter wird auf Ziffer VI.3 verwiesen.
Für die Prüfung der Angebote wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben (Referenz), wobei die Referenzleistung die o.g....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben (Referenz), wobei die Referenzleistung die o.g. Mindestanforderungen erfüllen muss:
A. Mindestanforderungen an das Referenzobjekt
- anrechenbare Kosten von mindestens 0,5 Mio. EUR netto
- Anlagen mindestens in der Honorarzone II
B. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
- Projektierungen von Niederspannungsanlagen mit Niederspannungsschaltanlagen mit Automatisierungstechnik, Zentralbatterie-anlagen für Sicherheitsbeleuchtung und unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen
- Eigenständige Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 55 HOAI
C. Referenzzeitraum
01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Tages der Absendung der Bekanntmachung; die Referenzleistungen sind dabei erbracht, wenn sie begonnen und abgeschlossen wurden.
Eine Leistungsphase ist eigenständig erbracht, wenn der Bieter selbst die wesentlichen Leistungen der jeweiligen Leistungsphase mit eigenem Personal ausgeführt hat. Nicht erforderlich ist es, dass die Leistung ausschließlich durch den Bieter ausgeführt wurde, vielmehr können an der Leistungserbringung andere Unternehmen, insbesondere andere Arbeitsgemeinschaftsmitglieder bzw. Ingenieurgemeinschaftsmitglieder und/oder Nachunternehmer beteiligt gewesen sein; die bloße Mitgliedschaft in einer ARGE bzw. INGE, die die betreffenden Leistungen im Referenzobjekt ausgeführt hat, genügt als solche hingegen nicht, selbst wenn der Referenznehmer leitende Funktionen in der ARGE bzw. INGE innehatte (z.B. Projektleitung, Bauoberleitung, technische oder kaufmännische Federführung o.ä.). Nicht ausreichend sind ferner reine Unterstützungs- und Beratungsleistungen für eine eigenständige Leistungserbringung. Die vom Bieter selbst ausgeführten Leistungen und insbesondere sein Eigenleistungsanteil sind in diesen Fällen (Leistungserbringung in einer ARGE bzw. INGE) anzugeben.
Erfüllt der Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Angebote inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zur Abgabe eines Angebotes zugelassen sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zur Abgabe eines Angebotes zugelassen sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-06
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch über die Vergabeplattform
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine
“Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende...”
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Die Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formblätter erstellt, mit Ausnahme des Konzepts zur Projektumsetzung und der Darstellung des Schlüsselpersonals. Diese Formblätter sind zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bietergemeinschaften:
a) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 194-606274 (2023-10-04)