Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Unetrlagen summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
die engereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber
einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Angeboten eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der eingereichten Erklärungen und Unterlagen auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten
Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber
behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Angebote
folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied)
- Eigenerklärung Fachkundenachweis
- Eigenerklärung Projektteam
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von
Bewerbergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von
Eignungsleihe)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern
erforderlich
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.