Die Stadt Nürnberg schreibt die Überführung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungspläne in den XPlan-Standard aus. Es handelt sich um 545 Bebauungsplanverfahren mit zusätzlichen 179 Beiblättern bzw. Beiplänen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überführung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungspläne in den XPlan-Standard
2023004981”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Nürnberg schreibt die Überführung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungspläne in den XPlan-Standard aus. Es handelt sich um 545...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Nürnberg schreibt die Überführung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungspläne in den XPlan-Standard aus. Es handelt sich um 545 Bebauungsplanverfahren mit zusätzlichen 179 Beiblättern bzw. Beiplänen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los B
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Überführung von insgesamt 274 Bebauungsplanverfahren in den XPlan-Standard
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzliste über Projekte, bei denen in den letzten 36 Monaten, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, eine Vollvektorisierung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzliste über Projekte, bei denen in den letzten 36 Monaten, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, eine Vollvektorisierung im XPlan-Standard durchgeführt wurde. Die Summe aller bearbeiteten Bebauungsplanverfahren über alle Projekte muss mehr als 50 betragen.
- Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden: 500.000,00 Euro
Personenschäden: 500.000,00 EUR;
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-21
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-21
23:59 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabemanagementsystem (VMS) der Stadt Nürnberg abgegeben werden. Eine konventionelle Abgabe in...”
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabemanagementsystem (VMS) der Stadt Nürnberg abgegeben werden. Eine konventionelle Abgabe in Papierform ist nicht möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 161 GWB („unverzüglich“).
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 161 GWB („unverzüglich“).
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder zehn Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 205-644324 (2023-10-19)