Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsmedizin Greifswald, im Folgenden UMG genannt, vergibt den internen sowie weiterführenden Transport von verstorbenen Patienten. Hierfür wird ein geeigneter und kompe-tenter Partner gesucht.
An der UMG sind jährlich zwischen 800 und 900 Transporte verstorbener Patienten durchzu-führen. Die Verstorbenen sind dabei gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gülti-gen Standardarbeitsanweisung (SAA Transport Verwahrung und Herausgabe von verstorbenen Patienten - Anlage 18) der UMG von den Stationen bzw. Funktionsbereichen abzuholen und in die nächstgelegene Kühlzelle zu verbringen.
In Einzelfällen sind die Verstorbenen auch direkt oder in Folge eines Transports zur Kühlzelle in das Institut für Rechtsmedizin in der Kuhstraße 30, Greifswald oder das Institut für Pathologie in der Loefflerstraße 23, Greifswald zu transportieren. In Fällen bekannter Kontagiösität des Pati-enten sollen dabei Leichenhüllen ab Bett zum Einsatz kommen.
Die Entscheidung über den jeweiligen Zielort wird mit Erteilung des Einzelauftrages mitgeteilt. Im Einzelfall auch direkt vor Ort durch das ärztliche Personal oder die Pflegekräfte. Sofern Angehörige entscheiden, dass der Verstorbene direkt durch einen von ihnen beauftragten Be-statter von Station abgeholt werden soll, ist dieser Wunsch zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf die Durchführung dieses Transportes durch den Auftragnehmer besteht in solch einem Fall nicht.
Die Erteilung der Aufträge erfolgt bis dato immer in telefonisch. Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Informationen unter Punkt III.1.2. Auftragserteilung.
Die Verstorbenen sind spätestens 60 Minuten nach Erteilung des Einzelauftrages von der Stati-on abzuholen.
Um einen pietätvollen Umgang, mit in unserem Haus verstorbenen Patienten, zu gewährleis-ten, hat der Transport zur Einlagerung grundsätzlich durch zwei Mitarbeiter des Auftragneh-mers zu erfolgen. Zudem wird die Einlagerung durch einen berechtigten Mitarbeiter der UMG überwacht und entsprechenden der Vorgaben dokumentiert.
Die Leistungen sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Form eines Bereitschaftsdienstes zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.
Der interne Transport von Verstorbenen sollte so kurz und diskret wie möglich erfolgen. Bevor-zugt werden Wege ohne bzw. mit geringem Patienten- und Besucheraufkommen (z. B. Unter-geschoss). Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Wege, zu den Stationen und im Untergeschoss zu den Kühlzellen kennen.
Sofern eine Abschiednahme auf der Station nicht möglich ist, kann hierzu der Abschiednahme-raum genutzt werden (siehe Anlage 18)
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für diese Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter die Standartanweisung "TSAA Transport Verwahrung und Herausgabe von verstor-benen Patienten" (Anlage 18) kennen und dementsprechend handeln.
Darüber hinaus gilt das:
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land
Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) (Anlage 19)
in der jeweils gültigen Fassung mit allen sich für den Auftragnehmer daraus ergebenden Dokumentations- und Nebenpflichten.