Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren
Referenznummer: ILB-2026-186
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: ILB-2026-186
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
One Identity Manager von OneI-dentity Base Engine: One Identity Manager ist eine marktführende Standardsoftware für Identity Governance und Administration (IGA), die Benutzer-konten, Zugriffsrechte und die damit verbundenen Risiken in komplexen IT-Landschaften zentral steuert. Die Software ermög-licht eine nahtlose, transparente und revisionssichere Verwaltung von Identitäten über on-premises, hybride und Cloud-Umgebungen hinweg. One Identity Safeguard PASM: Das Kernmodul sichert den gesamten Lebenszyklus privilegierter Zugangsdaten, Passwörter und SSH-Schlüssel werden in einem gehärteten Tresor (Appliance oder SaaS) gespeichert und auto-matisiert rotiert. Die Freigabe von Zugangsdaten erfolgt aus-schließlich über einen richtlinienbasierten Workflow mit optiona-len Genehmigungsstufen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, zeitlich be-grenzter Zugriff). Zusätzlich agiert dieses Modul als Proxy und zeichnet alle administrativen Sitzungen (z.B. via RDP und SSH) lückenlos auf. Die Aufzeichnungen umfassen Video, Tastaturein-gaben und Metadaten. Der gesamte Datenverkehr wird in Echt-zeit überwacht, wobei vordefinierte Regeln die sofortige Blockade verdächtiger oder unerwünschter Aktionen ermöglichen. Dies stellt eine vollständige, revisionssichere Nachvollziehbarkeit sicher. Konnektoren: Es müssen Lizenzen für die im Kapitel 1.1 - Anwendungsliste für Schnittstellen-Integration angeboten werden. Hinweis: für jeden Konnektor wird hierbei eine abweichende, un-terschiedlich lange Laufzeit benötigt.
One Identity Manager von OneI-dentity Base Engine: One Identity Manager ist eine marktführende Standardsoftware für Identity Governance und Administration (IGA), die Benutzer-konten, Zugriffsrechte und die damit verbundenen Risiken in komplexen IT-Landschaften zentral steuert. Die Software ermög-licht eine nahtlose, transparente und revisionssichere Verwaltung von Identitäten über on-premises, hybride und Cloud-Umgebungen hinweg. One Identity Safeguard PASM: Das Kernmodul sichert den gesamten Lebenszyklus privilegierter Zugangsdaten, Passwörter und SSH-Schlüssel werden in einem gehärteten Tresor (Appliance oder SaaS) gespeichert und auto-matisiert rotiert. Die Freigabe von Zugangsdaten erfolgt aus-schließlich über einen richtlinienbasierten Workflow mit optiona-len Genehmigungsstufen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, zeitlich be-grenzter Zugriff). Zusätzlich agiert dieses Modul als Proxy und zeichnet alle administrativen Sitzungen (z.B. via RDP und SSH) lückenlos auf. Die Aufzeichnungen umfassen Video, Tastaturein-gaben und Metadaten. Der gesamte Datenverkehr wird in Echt-zeit überwacht, wobei vordefinierte Regeln die sofortige Blockade verdächtiger oder unerwünschter Aktionen ermöglichen. Dies stellt eine vollständige, revisionssichere Nachvollziehbarkeit sicher. Konnektoren: Es müssen Lizenzen für die im Kapitel 1.1 - Anwendungsliste für Schnittstellen-Integration angeboten werden. Hinweis: für jeden Konnektor wird hierbei eine abweichende, un-terschiedlich lange Laufzeit benötigt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit der zu überlassenden Software muss 3 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-02 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 ff. VgV.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen - Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein!
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen - Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein!
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Sitz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie gegebenenfalls der eingesetzten Subunternehmer befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der/Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung in Teil D Anlage 3 Eigenerklärungen Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Besondere Einreichungspflichten: - Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. - Im Falle der Eignungsleihe ist der Nachweis auch vom Drittunternehmen einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Sitz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie gegebenenfalls der eingesetzten Subunternehmer befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der/Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung in Teil D Anlage 3 Eigenerklärungen Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Besondere Einreichungspflichten: - Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. - Im Falle der Eignungsleihe ist der Nachweis auch vom Drittunternehmen einzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung - Sach- und Vermögensschäden: mind. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Autorisierter One Identity-Partner - Nachweis als autorisierter One Identity-Partner, wenn der Bieter nicht selbst der Hersteller ist. - Sofern der Bieter nicht selbst der Hersteller der angebotenen Software ist, hat er mit dem Angebot nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven und offiziellen Partnerstatus des Herstellers One Identity verfügt (mindestens Partnerstufe [z. B. Registered, Silver, Gold oder Platinum Partner]). - Der Nachweis ist durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Partnerzertifikat des Herstellers OneIdentity oder durch einen entsprechenden, verifizierbaren Link auf das offizielle Partnerverzeichnis des Herstellers zu erbringen. - Sofern ein Bieter nicht offiziell gelisteter Partner ist, aber durch eine aktuelle, projektbezogene Herstellererklärung nachweist, dass er vom Hersteller für dieses konkrete Vergabeverfahren wie ein autorisierter Partner direkt beliefert, unterstützt und autorisiert wird, gilt dies als gleichwertiger
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Autorisierter One Identity-Partner - Nachweis als autorisierter One Identity-Partner, wenn der Bieter nicht selbst der Hersteller ist. - Sofern der Bieter nicht selbst der Hersteller der angebotenen Software ist, hat er mit dem Angebot nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven und offiziellen Partnerstatus des Herstellers One Identity verfügt (mindestens Partnerstufe [z. B. Registered, Silver, Gold oder Platinum Partner]). - Der Nachweis ist durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Partnerzertifikat des Herstellers OneIdentity oder durch einen entsprechenden, verifizierbaren Link auf das offizielle Partnerverzeichnis des Herstellers zu erbringen. - Sofern ein Bieter nicht offiziell gelisteter Partner ist, aber durch eine aktuelle, projektbezogene Herstellererklärung nachweist, dass er vom Hersteller für dieses konkrete Vergabeverfahren wie ein autorisierter Partner direkt beliefert, unterstützt und autorisiert wird, gilt dies als gleichwertiger
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung. - Bewerbergemeinschaft: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. - Eignungsleihe: Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer), ist die Eigenerklärung auch von diesem Drittunternehmen einzureichen. - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 11 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 5 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteil
Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung. - Bewerbergemeinschaft: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. - Eignungsleihe: Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer), ist die Eigenerklärung auch von diesem Drittunternehmen einzureichen. - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 11 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 5 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteil
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formblatt Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen §§ 123, 124 GWB) - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen
Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formblatt Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen §§ 123, 124 GWB) - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HJWX#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 163-586753 (2026-08-21)