Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
- Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
(Angabe des Umfangs der Leistung / Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit
Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur
Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in
dem der Betrieb ansässig ist.
- Nachweise, dass für alle für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Anlagen die erforderlichen Betriebsgenehmigungen
für die Abfallschlüsselnummer 20 03 03 vorliegen.
- Die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist. Art und Umfang der Leistungen, die an einen
Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sind anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die
letztendliche Verwertungsleistung von Straßenkehricht ist keine zu benennende Unterauftragsnehmerleistung.
- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ausstattung
- Sofern bei Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Verwertungsanlage(n); Beförderungsziel der Transportfahrzeuge.
- Die zur Preisermittlung erstellte Urkalkulation ist dem Angebot beizufügen.
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro (pauschal für
Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereigne und Versicherungsjahr).
- Nachweis eines Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
eingesetzten Fahrzeuge. Die Deckung dieses Kfz- Haftpflichtversicherungsschutzes darf für alle Schadensfälle
eines Versicherungsjahres nicht auf weniger als 100 Mio. Euro (pro Versicherungsjahr) begrenzt sein.
- Nachweis über die Abgasnorm der eingesetzten Fahrzeuge
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU)2022/576