Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Beförderung und Verwertung von Altpapier
Referenznummer: EU_2026_003
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 16.000 Mg Altpapier/a”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 16.000 Mg Altpapier/a”
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-05 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31072026
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen: - aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten, und - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs. VgV. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen: - mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; und - eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für Beförderung, Sortierung und Verwertung von Altpapier (AVV 20 01 01) sowie der Genehmigung der Verwertungsanlage zur Annahme von Altpapier, oder gleichwertige Zertifikate nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU. Läuft die Zertifizierung/das Zertifikat vor dem 31.12.2026 aus, hat der Bieter zusätzlich mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach er die Zertifizierung/das Zertifikat bis zum Beginn der Leistungserbringung (durch entsprechende rechtzeitige Neubeantragung vor Ablauf) aufrechterhält (ab Beginn der Leistungserbringung gilt § 3 Abs. 7 BVB); der Auftraggeberin ist die Aufrechterhaltung durch Vorlage des aufrechterhaltenen Zertifikats auf Verlangen vorzulegen. Enthält das Zertifikat mehr als eine Anlage, sind nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Anlagen mitzusenden. Sollte eine der Leistungen Beförderung, Sortierung oder Verwertung von Altpapier durch ein oder mehrere Nachunternehmen erbracht werden, sind dessen / deren entsprechende Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen und - eine Darstellung des vollständigen Verwertungsweges bis zur stofflichen Verwertung, inklusive Zuordnung aller eingesetzten Nachunternehmen, in Form einer Eigenerklärung.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft beibringen. Die Höhe der Bürgschaft...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft beibringen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Los 1: 125.000,00 EUR Los 2: 125.000,00 EUR Erhält ein Auftragnehmer den Zuschlag für mehrere Lose, genügt eine Bürgschaft in Höhe der Summe der Bürgschaften der Einzellose.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer muss während der gesamten Leistungserbringung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG iVm. EfbV für Beförderung, Sortierung und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer muss während der gesamten Leistungserbringung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG iVm. EfbV für Beförderung, Sortierung und Verwertung von Altpapier zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU verfügen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDGG5#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 25141110📞
Fax: +49 2514112525 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1 genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 086-305432 (2026-04-30)