Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN genannt) plant einen externen Dienstleister als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin. Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird. In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den MKT-Betrieb des BMUKN als externer Generalunternehmer -GU MKT -
Referenznummer: Z I 3-VSt. 1953/2026
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN genannt) plant einen externen Dienstleister als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin.
Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird.
In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN genannt) plant einen externen Dienstleister als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin.
Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird.
In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3-VSt. 1953/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin umfasst im Regelbetrieb nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) alle fortlaufend zu erbringenden Leistungen, um den Medien- und Konferenztechnikbetrieb in vier Liegenschaften des BMUKN an zwei Standorten sicherzustellen:
> Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
> Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
> Köthener Straße 4, 10963 Berlin
> Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn.
Die Leistungen im Regelbetrieb umfassen
- Pflege der Medien-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Support für Videokonferenzen und hybride Besprechungen
- Support für Veranstaltungen und Konferenzen mit Technikbedarf
- Unterstützung bei der Buchung und Organisation von virtuellen Konferenzen
- Dokumentation
- Konzeption und Planung neuer Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Erstellung und Pflege der Betriebsführungsunterlagen
Als standortspezifische Besonderheit ist in der Berliner Liegenschaft Stresemannstraße das Produktionsstudio Medialab eingerichtet, das durch Konzentration hochwertiger AV-Technik weitreichende Möglichkeiten zu moderner Medienproduktion und komplexen Online-Veranstaltungen in Studio-Umgebung bietet.
Im Regelbetrieb sind dort folgende Leistungen zu erbringen:
- Aufzeichnung einfaches Videostatement ohne Schnitt, ggf. Live-Chroma-Key
- Repräsentative Mehrkamera-Videokonferenz mit Hausleitungsbeteiligung
- Einfache Mehrkamera-Sendung mit erweiterter Technikeinbindung, bspw. Hausveranstaltung
- Videokonferenz mit Einbindung von Dolmetschern bzw. Remote-Dolmetschen
- Mittlere komplexe Sendung mit Moderation und Einbindung von Remote-Teilnehmern
Am Standort Bonn sind im Regelbetrieb ebenfalls
- Einfache Installationsarbeiten im medientechnischen Kontext (Aufputz-Kabelverlegung, Wand-/Deckenmontage von medientechnischen
Gerätschaften)
- Analyse von Störungen bei medientechnischen Gerätschaften
und falls möglich, Reparatur von Technik mit Bordmitteln, erforderlich.
Das Service-Zeitfenster im Regelbetrieb umfasst Montag bis Freitag von 07:00 – 19:00 Uhr. Als Kernzeit, in der die/der AN auch ohne konkrete Service-Termine zwingend präsent sein muss besteht von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr.
Die Bedarfe im Regelbetrieb unterliegen Schwankungen, die sowohl saisonale Effekte widerspiegeln, als auch durch den dynamischen Politikbetrieb an sich entstehen. Entsprechend gibt es keine fest definierte Personaldecke, sondern es wird in Hinblick auf Planbarkeit zunächst ein Mindestpersonalvorhalt definiert, der die grundlegende, regelmäßige Einsatzkapazität sicherstellt.
Dieses Mindestmengengerüst beträgt zwei Techniker*innen pro Arbeitstag mit jeweils 8 Stunden (je Standort).
Um den schwankenden Anforderungen des Regelbetriebs gerecht zu werden, kann dies von der AG‘in in Abstimmung mit dem AN aufgestockt werden.
Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, entsteht im Regelbetrieb ein zu erwartendes Gesamtvolumen von mindestens 600 Techniker-Stunden/Monat, welche in Abhängigkeit zur Auftragslage um bis zu 300 Stunden/Monat aufgestockt werden kann.
Für Leistungen, die überwiegend planerischer, konzeptioneller oder koordinierender Art sind, ist ein Gesamtvolumen an Planer-Stunden im Regelbetrieb mit durchschnittlich 10 Stunden/Monat anzunehmen.
Neben den Leistungen im Regelbetrieb sind sog. Abrufkontingente für Leistungen vorgesehen, die über den definierten Bedarf im Regelbetrieb hinausgehen. Insoweit handelt es sich um eine rahmenvertragliche Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die auf einen Höchstwert gemäß der Leistungsbeschreibung begrenzt ist.
Leistungen im Rahmen von Abrufkontingenten nach Bedarf der AG’in sind
- DSGVO-konformes Stream-Hosting für Livestreams
- Komplexe Großveranstaltungen ggf. inkl. Mietmaterial
- Pressekonferenzen ggf. mit Livestream
- Videoschnitt und -nachbearbeitung und auch Regelleistungen außerhalb des Servicezeitfensters für den Regelbetrieb.
Die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin umfasst im Regelbetrieb nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) alle fortlaufend zu erbringenden Leistungen, um den Medien- und Konferenztechnikbetrieb in vier Liegenschaften des BMUKN an zwei Standorten sicherzustellen:
> Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
> Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
> Köthener Straße 4, 10963 Berlin
> Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn.
Die Leistungen im Regelbetrieb umfassen
- Pflege der Medien-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Support für Videokonferenzen und hybride Besprechungen
- Support für Veranstaltungen und Konferenzen mit Technikbedarf
- Unterstützung bei der Buchung und Organisation von virtuellen Konferenzen
- Dokumentation
- Konzeption und Planung neuer Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Erstellung und Pflege der Betriebsführungsunterlagen
Als standortspezifische Besonderheit ist in der Berliner Liegenschaft Stresemannstraße das Produktionsstudio Medialab eingerichtet, das durch Konzentration hochwertiger AV-Technik weitreichende Möglichkeiten zu moderner Medienproduktion und komplexen Online-Veranstaltungen in Studio-Umgebung bietet.
Im Regelbetrieb sind dort folgende Leistungen zu erbringen:
- Aufzeichnung einfaches Videostatement ohne Schnitt, ggf. Live-Chroma-Key
- Repräsentative Mehrkamera-Videokonferenz mit Hausleitungsbeteiligung
- Einfache Mehrkamera-Sendung mit erweiterter Technikeinbindung, bspw. Hausveranstaltung
- Videokonferenz mit Einbindung von Dolmetschern bzw. Remote-Dolmetschen
- Mittlere komplexe Sendung mit Moderation und Einbindung von Remote-Teilnehmern
Am Standort Bonn sind im Regelbetrieb ebenfalls
- Einfache Installationsarbeiten im medientechnischen Kontext (Aufputz-Kabelverlegung, Wand-/Deckenmontage von medientechnischen
Gerätschaften)
- Analyse von Störungen bei medientechnischen Gerätschaften
und falls möglich, Reparatur von Technik mit Bordmitteln, erforderlich.
Das Service-Zeitfenster im Regelbetrieb umfasst Montag bis Freitag von 07:00 – 19:00 Uhr. Als Kernzeit, in der die/der AN auch ohne konkrete Service-Termine zwingend präsent sein muss besteht von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr.
Die Bedarfe im Regelbetrieb unterliegen Schwankungen, die sowohl saisonale Effekte widerspiegeln, als auch durch den dynamischen Politikbetrieb an sich entstehen. Entsprechend gibt es keine fest definierte Personaldecke, sondern es wird in Hinblick auf Planbarkeit zunächst ein Mindestpersonalvorhalt definiert, der die grundlegende, regelmäßige Einsatzkapazität sicherstellt.
Dieses Mindestmengengerüst beträgt zwei Techniker*innen pro Arbeitstag mit jeweils 8 Stunden (je Standort).
Um den schwankenden Anforderungen des Regelbetriebs gerecht zu werden, kann dies von der AG‘in in Abstimmung mit dem AN aufgestockt werden.
Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, entsteht im Regelbetrieb ein zu erwartendes Gesamtvolumen von mindestens 600 Techniker-Stunden/Monat, welche in Abhängigkeit zur Auftragslage um bis zu 300 Stunden/Monat aufgestockt werden kann.
Für Leistungen, die überwiegend planerischer, konzeptioneller oder koordinierender Art sind, ist ein Gesamtvolumen an Planer-Stunden im Regelbetrieb mit durchschnittlich 10 Stunden/Monat anzunehmen.
Neben den Leistungen im Regelbetrieb sind sog. Abrufkontingente für Leistungen vorgesehen, die über den definierten Bedarf im Regelbetrieb hinausgehen. Insoweit handelt es sich um eine rahmenvertragliche Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die auf einen Höchstwert gemäß der Leistungsbeschreibung begrenzt ist.
Leistungen im Rahmen von Abrufkontingenten nach Bedarf der AG’in sind
- DSGVO-konformes Stream-Hosting für Livestreams
- Komplexe Großveranstaltungen ggf. inkl. Mietmaterial
- Pressekonferenzen ggf. mit Livestream
- Videoschnitt und -nachbearbeitung und auch Regelleistungen außerhalb des Servicezeitfensters für den Regelbetrieb.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Eine Ortsbegehung ist verpflichtend und wird von der AG’in schriftlich
dokumentiert. Angebote von Bieter*innen, die keine Ortsbegehung nachweisen
können, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bitte vereinbaren Sie über die
eVergabe-Plattform bis zur Kalenderwoche 15 einen Termin. Die
Ortsbesichtigungen finden dann in der Kalenderwoche 16 und 17 statt.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Eine Ortsbegehung ist verpflichtend und wird von der AG’in schriftlich
dokumentiert. Angebote von Bieter*innen, die keine Ortsbegehung nachweisen
können, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bitte vereinbaren Sie über die
eVergabe-Plattform bis zur Kalenderwoche 15 einen Termin. Die
Ortsbesichtigungen finden dann in der Kalenderwoche 16 und 17 statt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr in Anspruch zu
nehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-07 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-30 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung
der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf.
fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss
des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von
vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung
der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf.
fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss
des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von
vornherein abgesehen wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hierzu wird die Eigenerklärung Führungszeugnisse (Formular 03.19 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen bewertet.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1,3 Millionen Euro netto betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1,3 Millionen Euro netto betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung : Eigenverantwortliche Betreuung der Medien- und Konferenztechnik im Regelbetrieb einer obersten Bundesbehörde oder eines international tätigen Unternehmens mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen im täglichen Betrieb.
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung : Eigenverantwortliche Betreuung der Medien- und Konferenztechnik im Regelbetrieb einer obersten Bundesbehörde oder eines international tätigen Unternehmens mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen im täglichen Betrieb.
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals
1. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Medien- und Kommunikationstechnik; Mindestanforderung: 1 Meister Informationselektroniker-Handwerk
2. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik; Mindestanforderung: Fachkraft für Veranstaltungstechnik
3. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik und -management; Mindestanforderung: Hochschulabschluss (min. Bachelor) Veranstaltungstechnik und -management
4. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Film- und Medienproduktion; Mindestanforderung:
Hochschulabschluss (min. Bachelor) Video-produktion und Film, Producer
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen) i..V.m. dem Vordruck 03.03.1 oder eigener Unterlage sowie sonstige Nachweise gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals
1. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Medien- und Kommunikationstechnik; Mindestanforderung: 1 Meister Informationselektroniker-Handwerk
2. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik; Mindestanforderung: Fachkraft für Veranstaltungstechnik
3. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik und -management; Mindestanforderung: Hochschulabschluss (min. Bachelor) Veranstaltungstechnik und -management
4. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Film- und Medienproduktion; Mindestanforderung:
Hochschulabschluss (min. Bachelor) Video-produktion und Film, Producer
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen) i..V.m. dem Vordruck 03.03.1 oder eigener Unterlage sowie sonstige Nachweise gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 EVB-IT Vertrag.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen…
… 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. DieZentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. DieZentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 057-196343 (2026-03-19)