Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Beschreibung der technischen Ausrüstung
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft.
Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8 in Teil III):
(1) Benennung der vorgesehenen Umladestation mit Angaben zu
a. Standort/Adresse und Betreiber
b. Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche
c. dem Vorhandensein einer geeichten Waage
d. den Öffnungszeiten bzw. Betriebszeiten.
(2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für das Altpapier mit Angaben zu
a. der / den vorgesehenen Sortieranlagen / Verwertungsanlage(n), z.B. Papierfabrik(en)
b. jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber und
c. den dortigen Verwertungsverfahren / Sortierverfahren.
Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil I der Vergabeunterlagen) verwiesen.
b) Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können:
o Umschlag von Abfällen allgemein
o Transport von Abfällen allgemein
o Verwertung /Sortierung bzw. Vermarktung von Altpapier.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen
o des Umschlags und des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung oder Vermarktung von Altpapier
o jeweils in den letzten drei Jahren
o mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen.
Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot entsprechende Erklärungen nach Formular 7 dieser Dritten hochzuladen.
Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als Referenz angegeben werden.
Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7 vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.