Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Referenznummer: AWB BT/2026-01
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027
• den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist,
• die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation,
• ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen,
• die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie
• die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die
• Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact,
jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs.
1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur
Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen
Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie
entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen.
Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Bayreuth, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Maßgeblich für die fristgemäße Kündigung ist der Zugang beim Auftragnehmer. (§ 13 Absatz 1, Teil III - Besondere Vertragsbedingungen)
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 104
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Handelsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6). Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer/Dritter zur Eignungsleihe, welche Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen verfügen:
- 1,5 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie
- 150.000,00 € für Vermögensschäden
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung).
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst. Mit dem Angebot haben der Bieter sowie diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen, entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen
- über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder
- über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen.
Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute verwendet werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8).
Sieht ein Bieter eine Sortierung in einer von der Umladestation gesonderten Sortieranlage vor, die nicht gleichzeitig auch die Papierfabrik ist, muss er in Formular 8 also dennoch zwingend mindestens eine Verwertungsanlage angeben, in der die stoffliche Verwertung des Altpapiers und das Ende der Abfalleigenschaft bewirkt werden.
Der Bieter muss zur Darlegung seiner Fähigkeit, die übernommenen Altpapierabfälle zu verwerten, in Formular 8 grds. mindestens einen Verwertungsweg vorsehen, auf den er verlässlich zurückgreifen kann.
Sollen mehrere Verwertungsanlagen eingesetzt werden, sollte der Bieter im Formular 8 mindestens die beiden Anlagen angeben, die die höchsten Teilmengen erhalten sollen.
Er kann auch zwei alternative Verwertungswege (z.B. mit und ohne Sortierung) vorstellen, jedoch müssen dann beide im gegebenen Fall auch verlässlich zur Verfügung stehen. Es ist also eine gewisse Klarheit zu den Verwertungsmöglichkeiten, die in Formular 8 anzugeben sind, vom Bieter verlangt.
Die lt. Formular 8 für diese Verwertungswege als Betreiber und damit als Unterauftragnehmer oder Dritte in Betracht kommenden Unternehmen sind in Formular 4 zu benennen, wenn keine Identität mit dem Bieter besteht. Für die vorgesehenen einzusetzenden Unternehmen, die im Auftragsfall als Unterauftragnehmer des Auftragnehmers tätig werden, sind die für Unterauftragnehmer erforderlichen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Formularen 1 und 2 grundsätzlich mit dem Angebot hochzuladen (also z.B. auch für die Betreiber der vorgesehenen Sortieranlage und der anvisierten Verwertungsanlage).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können
- Umschlag von Abfällen allgemein
- Transport von Abfällen allgemein
- Verwertung/Sortierung bzw. Vermarktung von Altpapier im kommunalen Auftrag.
- Erfahrung im Umgang und in der Handhabung von wme-fact (Meldesystem von Verpackungspapieren an die Systembetreiber).
Als Mindestanforderungen an die fachliche Eignung gelten insoweit,
- dass der Bieter oder ein Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich zumindest eine Referenz aus den letzten drei Jahren benennen kann.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen
- des Umschlags, des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung, Sortierung oder Vermarktung von Altpapier (letzteres im kommunalen Auftrag) und der Abrechnung nach wme-fact
- jeweils in den letzten drei Jahren
- mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen unter gleichzeitiger Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und Mailadresse.
Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot darüber hinaus entsprechende Erklärungen dieser Dritten nach Formular 7 hochzuladen.
Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als Referenz angegeben werden.
Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7 vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.
“Mindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen):
a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation muss...”
Mindestanforderungen an die Leistung (s. Ziff. 1.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen):
a) Die vom Bieter anzubietende Übernahmestelle / Umladestation muss sich in einem Radius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden (s. auch Leistungsbeschreibung Teil II). Der Bieter hat im dafür vorgesehenen Formular 8 zum Angebot (Angebotsvordruck, Teil IV) zu benennen, an welchem Standort sich die für die Leistungserbringung vorgesehene Übernahmestelle befindet, an der die Übergabe, Verwiegung und Umladung des Altpapiers vom Auftraggeber durch dessen Beauftragten an den Auftragnehmer stattfinden kann. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken bzw. Sortieranlagen wird dagegen nicht vorgegeben.
b) Der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. der von ihm/ihr für diese Leistungserbringung eingesetzte Dritte hat zu Leistungsbeginn über eine Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des Lagerns von Altpapier zu verfügen bzw. (falls er schon darüber verfügt) aufrechtzuerhalten. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert das diesbezügliche EfbV-Zertifikat für die Umladestation vorzulegen bzw. (nach seiner Wahl) elektronisch zu übermitteln.
c) Für die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen, dass für diese Leistungserbringung nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten. Die Einhaltung der Euro-Norm 5 ist daher eine ausführungsbezogene Mindestbedingung, die für alle Transporte gilt. Zum Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen unaufgefordert nachzuweisen, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die Anforderungen der Euro-Norm 5 einhalten. Vorzulegen sind dann Kopien der Fahrzeugscheine für die einzusetzenden Kraftfahrzeuge, denen sich deren Einstufung nach Euro-Norm entnehmen lässt.
d) Arbeiter und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln, für die Formular 9 verwendet werden kann, dem sich der erforderliche Erklärungsinhalt entnehmen lässt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Pstfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
Fax: +49981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
• dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
• dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
• dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 073-254728 (2026-04-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungspflichten nach diesem Vertrag beginnen am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2029. Der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwei Jahre (max. jedoch bis zum 31.12.2033), sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Maßgeblich für die fristgemäße Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei. (§ 13 Absatz 1, Teil III - Besondere Vertragsbedingungen)
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Quelle: OJS 2026/S 080-284108 (2026-04-22)