Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben.
Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes:
. die Übernahme des von der Stadtpflege angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
. die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen,
. den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne:
- Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber,
soweit diese eine Herausgabe verlangen,
- Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist),
. die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben,
. einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch,
. die Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen,
. nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.
Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen.
Sollte im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann:
- Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden.
- Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen ist, bereitzustellen.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist.