Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau

Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau

Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst
- die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
- der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und
- die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen.
Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-04 Auftragsbekanntmachung
2023-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: Stpfl/PPK 155/23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst - die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, - der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und - die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen. Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13
Postleitzahl: 06842
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de 🌏
E-Mail: stadtpflege.ausschreibungen@dessau-rosslau.de 📧
Telefon: +49 3402042072 📞
Fax: +49 3402042972 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1896e169af7-36fa21ba1d90524d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 152-485590
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst
- die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
- der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und
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- die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen.
Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.
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Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben.
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Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes:
. die Übernahme des von der Stadtpflege angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
. die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen,
. den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne:
- Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber,
soweit diese eine Herausgabe verlangen,
- Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist),
. die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben,
. einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch,
. die Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen,
. nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.
Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen.
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Sollte im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann:
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- Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden.
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- Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen ist, bereitzustellen.
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Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist.
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Zusätzliche Informationen:
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
- Bieter,
- Mitglieder einer Bietergemeinschaft und
- Unterauftragnehmer
grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III.
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA
Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
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Wir weisen darauf hin, dass:
1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen.
2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen.
3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
vom Bieter zu stellende Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege in der Wasserwerkstraße 13 in Dessau-Roßlau, Postleitzahl 06842, Ort Dessau-Roßlau, Land Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Desweiteren:
1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
. Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
. Auf Aufforderung sind aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufs-
oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, soweit diese Transportleistungen erbringen oder die Übergabestelle betreiben.
2. Falls der Auftragnehmer nur als Vermittler/Makler tätig wird:
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG
. Wird der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung des Altpapiers tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzung des § 53 KrWG vorliegen.
. Vom als Makler auftretenden Unternehmen wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder - soweit einschlägig - der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern - diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Abforderung TVergG LSA in III.1.2:
Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA
(mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung Tarif (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
Desweiteren:
1. Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (grds. 2020, 2021, 2022)
. Hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche die Übergabestelle betreiben oder Transportleistungen erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2020, 2021 und 2022, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2022 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen.
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. Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
. Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Transportleistungen oder Leistungen des Betriebes der Übernahmestelle erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss
. über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder
. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
. 1 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie
. 100.000,00 EUR für Vermögensschäden
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung) verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 2,2 Mio EUR für Personen, Sach- oder Vermögensschäden pauschal umfasst.
. Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderte Mindestsummen einzureichen.
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Mindeststandards:
Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
. 1 Mio EUR für Personen-/Sachsächden sowie
. 100.000,00 EUR für Vermögenschäden
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung) verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 2,2 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal umfasst.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Desweiteren:
1. Referenzen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 über erbrachte Leistungen der Vermarktung/Verwertung von Altpapier für öffentliche Auftraggeber
. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen des Verwertens/der Vermarktung von Altpapier für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 47 VgV berufen können.
. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie den Empfängern der Leistungen (kommunale Auftraggeber). Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
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2. Beschreibung der technischen Ausrüstung
. Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden darin Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen Eintragungsfelder im Angebotsvordruck in Teil III):
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1) Benennung der vorgesehenen Übernahmestelle für das von der Stadt angelieferte Altpapier mit Angaben zu
a. Standort/Adresse und Betreiber
b. vorhandener Rangierfläche, Lagerfläche mit Überdachung
c. dem Vorhandensein einer geeichten Waage und
d. Nachweis der Nutzungsbefugnis z. B. durch Vorlage einer Erklärung des dinglich Berechtigten (z. B. des Eigentümers, Erbbauberechtigten) darüber, dass die Fläche zum ausgeschriebenen Zweck vom Bieter/Unterauftragnehmer genutzt werden darf.
2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für das gesammelte Altpapier mit Angaben zu
a. der/den vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en)
b. jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber und
c. den dortigen Verwertungsverfahren.
. Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt. Im Angebotsvordruck sind hierfür Eintragungsfelder vorgesehen.
Mindeststandards: entfällt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Kontakt
Kontaktperson: Betriebsleitung
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1896e169af7-36fa21ba1d90524d 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen:
. Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden.
. Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit ausdrücklich gefordert) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor.
. Bieter- und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung einzureichen.
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. Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.
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. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet.
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. Für die Einreichung von Nachweisen und Erklärungen im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV sowie für Unterauftragnehmer enthalten die Bewerbungsbedingungen gesondere Hinweise.
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB.
Quelle: OJS 2023/S 152-485590 (2023-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Dessau-Roßlau
Referenznummer: Stpfl/PPK 155/23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zusammengefasst - die Übernahme und Verwiegung der von der Stadtpflege gesammelten PPK-Mengen an einer vom Bieter zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle oder Verwertungsanlage im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, - der Umschlag im Sinne der anteiligen Bereitstellung von Mengen für Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sollten und künftig keine gemeinsame Verwertung vereinbart werden sollte, sowie die Bereitstellung der weiteren Mengen zur Verwertung und - die Verwertung (einschl. etwaiger Transporte von der Übergabestel-le zu Verwertungsanlage) der nach etwaiger Bereitstellung an die Systembetreiber verbleibenden Mengen. Die von der Stadt erfassten PPK-Mengen einschl. Anteil der Systembe-treiber beliefen sich in den letzten Jahren auf gut 4.000 Mg/Jahr. Das Aufkommen ist rückläufig. Erwartet werden 2023 ca. 3.800 Mg/Jahr und in den Folgejahren ein Rückgang um ca. 100-200 Mg/Jahr. Der An-teil der Systembetreiber beläuft sich nach derzeitiger Abstimmungs-vereinbarung auf 33,5 % der Gesamterfassungsmasse.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG. Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben. Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes: . die Übernahme des von der Stadtpflege angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege, . die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen, . den Umschlag der übernommenen Mengen in folgendem Sinne: - Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen, - Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist), . die Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile, welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben, . einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch, . die Verwertung und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen, . nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV). Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen. Sollte im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden Formen darstellen kann: - Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden, sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben, d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern geregelt werden. - Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen ist, bereitzustellen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen ist.
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Zusätzliche Informationen:
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für - Bieter, - Mitglieder einer Bietergemeinschaft und - Unterauftragnehmer grds. mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de. Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass: 1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen. 2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. 3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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Postanschrift: Übergabe-/Übernahmestelle im Radius von 20 km um den Sitz der Stadtpflege in der Wasserwerkstraße 13
Postleitzahl: 06842
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE254164512
Postanschrift: Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
Postleitzahl: 16727
Postort: Velten
Region: Oberhavel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: awm.ausschreibungen@alba.info 📧
Telefon: +49 3035182-483 📞
Fax: +49 3035182-281 📠
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Nationale Registrierungsnummer: DE254917646
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13
Postleitzahl: 06842
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Betriebsleitung
E-Mail: stadtpflege.ausschreibungen@dessau-rosslau.de 📧
Telefon: +49 3402042072 📞
Fax: +49 3402042972 📠
URL: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 485590-2023
The procurement is terminated

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ergänzend sei bereits an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: . Alle Formularerklärungen (nach den im Angebotsvordruck beigefügen Formularvordrucken in Teil III) müssen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter im Original nachgereicht werden. . Für die Vorlage von Fremdnachweisen (soweit ausdrücklich gefordert) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor. . Bieter- und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung einzureichen. . Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden. . Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet. . Für die Einreichung von Nachweisen und Erklärungen im Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV sowie für Unterauftragnehmer enthalten die Bewerbungsbedingungen gesondere Hinweise. Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
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Körper überprüfen
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift 🌏
Quelle: OJS 2023/S 230-724686 (2023-11-28)