Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
- Angabe über die Beschäftigungsstruktur mit genauen Angaben über die Zusammensetzung des für die Aufgabenstellung zuständigen Projektteams.
- Nachweis der Zertifizierung gem. DIN ISO EN 9000ff und/oder Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 56 KrWG).
- Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen
dürfen nicht älter als drei Jahre zum Stichtag 31.07.2023 sein.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Beschreibung des Leistungsumfangs
b) Angabe des Auftraggebers und des Ansprechpartners
c) Auftragssumme mit Währungsangabe (Netto)
d) Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum
- Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner.
- Angaben zum Umschlagplatz (Formular „Anhang 1 Umschlagplatz zur Übernahme der PPK-Fraktion“)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
- Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung
innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen sind zugelassen:
- Erklärung zum beabsichtigen Nachunternehmereinsatz/Angaben zum genauen Umfang des beabsichtigen Nachunternehmereinsatzes (Formblatt „235_Verzeichnis_der_Leistungen/Kapazitaeten_anderer_Unternehmen).
Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters sowie Sortier- und Endverwertungsanlagen als Nachunternehmer gelten.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens
vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Die namentliche Benennung von Nachunternehmern wird mit dem Angebot nicht ausdrücklich gefordert. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind daher folgende Angaben/Unterlagen spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen:
- Transportgenehmigungen des/der eingesetzten Speditionsunternehmen(s)
- Erklärung über den Einsatz von LKW mit einer Abgasnorm von mindestens die Abgasnorm EUR VI (Mindestbedingung)
- Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage..
- Verbindliche Erklärung der Endverwertungsanlage zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung anfallenden PPK-Mengen im Falle der Auftragserteilung an den Bieter.
(Formblatt "236_Verpflichtungserklaerung_anderer_Unternehmen")
Bitte beachten Sie:
Da der beabsichtigte Nachunternehmereinsatz nicht nur bei der Wertung, sondern auch für die Kalkulation des Bieters von erheblicher Bedeutung ist, wird die namentliche Benennung eines Nachunternehmereinsatzes
und die Einreichung der vorgenannten Angaben/Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe ausdrücklich begrüßt.