Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen (Behandlung von Bioabfällen) unter Angabe des Umsatzes, der jeweiligen Vertragslaufzeit einschließlich Name, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden.
Eigenerklärung, dass als Ansprechpartner mit selbstständiger Entscheidungsgewalt als Bevollmächtigter des Auftragnehmers montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
Auf den Bieter ausgestellte Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Darstellung der beabsichtigten Verfahrensschritte zur Verwertung der Bioabfälle unter Benennung der Umschlags- und Behandlungsorte nebst Angabe der jeweiligen Entfernungen zueinander (nach google maps, Routenoption Auto, schnellste, einfache Wegstrecke) unter Berücksichtigung der Wegeoptionen, welche für den Transport der Bioabfälle mittels LKW befahren werden können. Bei Einsatz von mehreren Anlagen ist darzustellen, welche Mengen in welcher Anlage umgeschlagen und behandelt werden sollen. Der Standort der zum Einsatz kommenden Anlagen sowie die jeweiligen Entfernungen zwischen den Anlagen (Umschlagplatz, Kompostierung) sind dabei anzugeben.
Nachweis für den Umschlagplatz, dass ab Leistungsbeginn der vertragsgegenständliche Bioabfall der Abfallschlüsselnummern 20 02 01 und 20 03 01 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische
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Abfallverzeichnis angenommen und umgeschlagen werden kann (z.B. durch Vorlage einer Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides oder durch ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb) und der Bieter über die Zugriffsmöglichkeit darauf verfügt.
Falls bei Angebotsabgabe eine eigene Anlage nicht besteht, ist durch Vorlage von schriftlichen, verbindlichen Erklärungen des Vermieters / Verpächters / Eigentümers / Nachunternehmers nachzuweisen, dass der Bieter für den Fall des Zuschlags das Grundstück mieten / pachten / erwerben, bzw. auf die Ressourcen des Nachunternehmers zurückgreifen kann (Eigenerklärung des Nachunternehmers). Sofern für das Grundstück eine Genehmigung für die gegenständliche Leistung nicht besteht, ist der Nachweis zu erbringen, dass das Grundstück über die Genehmigungsfähigkeit zur Annahme und zum Umschlag von Bioabfällen mit den o. a. Abfallschlüsselnummern gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis verfügt (z.B. durch eine schriftliche, unverbindliche behördliche Auskunft über die grundsätzliche Eignung oder durch eine Erklärung des Bieters, Verpächters, Verkäufers und/oder Nachunternehmers, aus der die Größe, Lage - z. B. Gebietsausweisung nach dem Bebauungsplan - und Verkehrsanbindung hervorgeht).
Nachweise für die Behandlungsorte, dass ab Leistungsbeginn die vertragsgegenständlichen Bioabfälle der Abfallschlüsselnummern 20 02 01, 20 03 01 bzw. bei nachgelagerter Kompostierung in einer getrennten Anlage zusätzlich die Abfallschlüsselnummer 19 06 04 gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis behandelt werden können, diese über ausreichende Kapazitäten verfügen und der Bieter die Zugriffsmöglichkeiten darauf hat (z.B. durch Vorlage einer Kopie des gültigen Genehmigungsbescheides oder durch ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb).
Falls bei Angebotsabgabe noch nicht oder nicht vollständig auf die vorgenannten Behandlungskapazitäten zurückgegriffen werden kann, ist durch Vorlage von schriftlichen, verbindlichen Erklärungen des Vermieters / Verpächters / Eigentümers / Nachunternehmers nachzuweisen, dass der Bieter im Fall des Zuschlags über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Weiterhin ist auch in diesem Fall nachzuweisen, dass das Grundstück bzw. die Anlage zur entsprechenden Behandlung von Bioabfällen mit den Abfallschlüsselnummern 20 02 01, 20 03 01, bei nachgelagerter Kompostierung in einer getrennten Anlage auch 19 06 04, gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis genehmigt ist (Vorlage bestandskräftige Genehmigung).