Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf.
Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 und 200140).
oder Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug), dass die vorgesehene Anlage für die Verwertung des Altmetalls
(AVV 170405, 170407 191202 und 200140) zugelassen ist.
Sofern die genannten Unterlagen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle genannten Abfallschlüssel umfassen, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Anzeige oder Antragstellung des Bieters beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erweiterung der Anlagengenehmigung nachgewiesen und plausibel dargestellt wird, dass diese bis zum Leistungsbeginn am 01.10.2023 vorliegen wird. Dem Erfordernis ist jedenfalls dann genüge getan, wenn mit dem Angebot zumindest eine informelle Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Anzeige oder der Antrag und der Änderungsantrag voraussichtlich genehmigungsfähig ist oder dass eine Anzeige ausreichend ist, d.h. die Änderung nicht genehmigungsbedürftig ist.
Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen .
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Verwertung von Altmetall (AVV
170405, 170407 191202 oder 200140) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des
Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials (bitte für die Angaben
- soweit möglich - das Formular aus der Anlage zu den Vergabeunterlagen nutzen; weitere
Informationen und Nachweise sind gesondert beizufügen):
-- Transporte:
--- Angabe des vorgesehenen Transporteurs, des Transportsystems (Art und Größe der Container, die gestellt
werden sollen (Mindestgröße 33 m³, siehe Kapitel 3.3.3 der Leistungsbeschreibung))
--- Angabe der geplanten Anzahl der Container je Fuhre (z. B. Abfuhr im Tandembetrieb (LKW-Trailer 28-40 t)
oder Abfuhr einzelner Container (LKW 14-28 t))
--- Angabe der Art des vorgesehenen Transportfahrzeugs einschließlich Antriebsart
-- Angabe etwaiger vorgesehener Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) mit Angabe der vollständigen Adresse und des jeweiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Behandlung/Verwertung
genutzt werden sollen
-- Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Material durchlaufen soll, mit
Angabe der vollständigen Adresse und des jeweiligen Betreibers
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie
sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle des vorgesehenen Einsatzes von Nach- oder Verleihunternehmern:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 und 200140) oder Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug), dass die vorgesehene Anlage für die Verwertung des Altmetalls (AVV 170405, 170407 191202 und 200140) zugelassen ist.
Sofern die genannten Unterlagen des Nachunternehmers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle genannten Abfallschlüssel umfassen, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Anzeige oder Antragstellung des Nachunternehmers beim Gewerbeaufsichtsamt zur Erweiterung der Anlagengenehmigung nachweist und plausibel darstellt, dass diese bis zum Leistungsbeginn am 01.10.2023 vorliegen wird. Dem Erfordernis ist jedenfalls dann genüge getan, wenn mit dem Angebot zumindest eine informelle Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Anzeige oder der Antrag und der Änderungsantrag voraussichtlich genehmigungsfähig ist oder dass eine Anzeige ausreichend ist, d.h. die Änderung nicht genehmigungsbedürftig ist.
Ausländische Nachunternehmer haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen (Verwertung von Altmetall (AVV 170405, 170407 191202 oder 200140) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.