Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Vereinssammlung), der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional) und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Altpapier
Referenznummer: n. vorh.
Kurze Beschreibung:
Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Vereinssammlung), der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional) und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.
Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Vereinssammlung), der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional) und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.
Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Vereinssammlung),
der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional)
und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.
Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Verwertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Vereinssammlung),
der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional)
und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Prüfung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich auf mindestens eine relevante Tätigkeit des Beförderns, des Behandelns oder des Verwertens und auf mindestens eine der relevanten Abfallschlüsselnummern AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 zu erstrecken (für die Anforderungen an die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung vgl. § 4.4 des Vertrages, Teil D.).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Prüfung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich auf mindestens eine relevante Tätigkeit des Beförderns, des Behandelns oder des Verwertens und auf mindestens eine der relevanten Abfallschlüsselnummern AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 zu erstrecken (für die Anforderungen an die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung vgl. § 4.4 des Vertrages, Teil D.).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von Referenzen über vergleichbare Transport- und Verwertungstätigkeiten für Altpapier im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter Leistungen des Transports und der Verwertung von Altpapier in einem Umfang von mindestens 5.000 Mg/a für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der vorliegenden Ausschreibung (2023
bis 2025) erbracht haben muss.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von Referenzen über vergleichbare Transport- und Verwertungstätigkeiten für Altpapier im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter Leistungen des Transports und der Verwertung von Altpapier in einem Umfang von mindestens 5.000 Mg/a für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der vorliegenden Ausschreibung (2023
bis 2025) erbracht haben muss.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von Altpapier im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Anlagen, Personal, Fahrzeuge, Behälter, Container für die Vereinssammlung etc.).
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 7f13ee9a-8079-452a-b56e-32b6370babb1
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: 21339
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 41-31153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 153-555460 (2026-08-10)