Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Referenznummer: 26/02 Biomüll
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden
- Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung
- Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung
-Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den ZVMSO (Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Putzbrunn) des Landkreisgebiets München.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1a die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1a die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung.
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird - längstens läuft der Vertrag also bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird - längstens läuft der Vertrag also bis zum 31.12.2031.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Verwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung von der Umladestation in Kirchstockach zur Verwertungsanlage
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der Landeshauptstadt München (für eine mit dem Landkreis vereinbarte Jahresmenge von voraussichtlich ca. 3700 Mg/a)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim des Landkreisgebiets München.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Aufgrund der geographischen Lage bzw. größeren Entfernung des Loses 4 zur Umladestation in Kirchstockach und der dortigen, begrenzten Kapazitäten, werden...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Aufgrund der geographischen Lage bzw. größeren Entfernung des Loses 4 zur Umladestation in Kirchstockach und der dortigen, begrenzten Kapazitäten, werden die Bioabfälle aus dem Entsorgungsgebieten für Los 4 durch die Sammelfahrzeuge entweder direkt zur Verwertungsanlage des AN (oder zu einer vom ihm angegebenen Umladestation, s.u.) gebracht.
Befindet sich die Verwertungsanlage des AN innerhalb einer maximalen Entfernung (Radius / Luftlinie) von 26 km zu den Koordinaten des Mittelpunkts (Abfallschwerpunkt) von Los 4 wird der Bioabfall vom AG oder von den von den Kommunen beauftragten Dritten direkt zur Verwertungsanlage gebracht:
Die folgenden Koordinaten von Los 4 wurden vom Mittelpunkt des Loses aus berechnet:
Google Maps Koordinaten: 48.22915466430553, 11.654147049107003
Befindet sich die vom AN benannte Verwertungsanlage außerhalb des vorgenannten Radius, ist vom AN spätestens zum Leistungsbeginn eine Übergabestelle innerhalb dieses Radius zur Übergabe der Bioabfallmengen zu stellen. Den Transport der Bioabfallmengen von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage hat der AN in diesem Fall selbsttätig und in eigener Verantwortung zu organisieren und erbringen.
Angebote, die eine Verwertungsanlage in der Nähe des Mittelpunkts von Los 4 vorsehen, erhalten im Rahmen der Zuschlagskriterien insb. aus ökologischen Erwägungen entsprechende Zusatzpunkte für eine geringe Transportentfernung (vgl. Ziff. 11.2.3 der Bewerbungsbedingungen).
Für den (etwaigen) Transport des Bioabfalls aus dem Einzugsgebiet von Los 4 von einer von ihm zu stellenden Umladestation zur Verwertungseinrichtung sind vom AN die hierfür erforderlichen, geeigneten und zugelassenen Transportbehältnisse und/ oder Spezialfahrzeuge einzusetzen, die dem Stand der Technik sowie den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen sowie uneingeschränkt für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
Für alle im Rahmen der Leistungserbringung erfolgenden Transporte sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (vgl. Formblatt F6 zur technischen Ausrüstung). Dies betrifft insb. den ggf. erforderlichen Transport des Bioabfalls von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, aber auch etwaige Nachtransporte, etwa von Störstoffen zur Beseitigung.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 96
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt:
Eigenerklärung über bestehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt:
Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5).
Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen.
Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
“Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formular Nr. 12 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu ) einzureichen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Die Eigenerklärung zur (geplanten) Zertifizierung des Bieters gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb für die von seinem Angebot umfassten Leistungen nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (Formular 4) muss spätestens zu Leistungsbeginn vorliegen (Ausführungsbestimmung).
Zum Nachweis der Einhaltung der fachlichen Anforderungen an das bei der Verwertung erzeugte Produkt muss spätestens zum Leistungsbeginn das Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245 fest und/oder flüssig oder vergleichbar) oder Frischkompost (RAL-GZ 251 oder vergleichbar) vorliegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten (Ausführungsbestimmung).
Als vergleichbar wird z.B. das Qualitätszeichen „Kompost“ bzw. Kompost flüssig“ der Fachvereinigung Bayerischer Kompostherstel-
ler e.V. oder ein Nachweis der Zertifizierungseinrichtung anerkannt, der die weitgehend erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung be-
scheinigt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 075-263896 (2026-04-16)