Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und sNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahme-systeme im Bereich des Landkreises Nienburg (Weser) erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemi-sches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen. Gegenstand der Leistungen sind nur die aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit den Verpa-ckungsrücknahmesystemen in die Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Teilmen-gen des Sammelgemisches (ca. 23,70 %), die anteilig sowohl LVP als auch sNVP enthalten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
Referenznummer: n. vorh.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und sNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahme-systeme im Bereich des Landkreises Nienburg (Weser) erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemi-sches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen. Gegenstand der Leistungen sind nur die aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit den Verpa-ckungsrücknahmesystemen in die Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Teilmen-gen des Sammelgemisches (ca. 23,70 %), die anteilig sowohl LVP als auch sNVP enthalten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und sNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahme-systeme im Bereich des Landkreises Nienburg (Weser) erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemi-sches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen. Gegenstand der Leistungen sind nur die aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit den Verpa-ckungsrücknahmesystemen in die Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Teilmen-gen des Sammelgemisches (ca. 23,70 %), die anteilig sowohl LVP als auch sNVP enthalten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind nur die aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit den Verpackungsrücknahmesystemen in die Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallen-den Teilmengen des Sammelgemisches (ca. 23,70 %), die anteilig sowohl LVP als auch sNVP enthal-ten. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von 6.100 Mg/a (Sammelmasse 2025: 6.110 Mg) be-trägt der ausschreibungsgegenständliche Masseanteil des BAWN ca. 1.440 Mg/a. Gleichmäßig und hälftig aufgeteilt auf die beiden Lose bedeutete dies ein geschätztes Aufkommen für jedes Los in Hö-he von gut 720 Mg/a. Diese – vergangenheitsbezogenen – Mengenangaben sind indes unverbindlich. Der Auftragnehmer hat den in die Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Mengenan-teil (ggf. anteilig für sein Los) auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn dieser aufgrund veränderter Sammelmengen höher oder niedriger ist.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind nur die aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit den Verpackungsrücknahmesystemen in die Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallen-den Teilmengen des Sammelgemisches (ca. 23,70 %), die anteilig sowohl LVP als auch sNVP enthal-ten. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von 6.100 Mg/a (Sammelmasse 2025: 6.110 Mg) be-trägt der ausschreibungsgegenständliche Masseanteil des BAWN ca. 1.440 Mg/a. Gleichmäßig und hälftig aufgeteilt auf die beiden Lose bedeutete dies ein geschätztes Aufkommen für jedes Los in Hö-he von gut 720 Mg/a. Diese – vergangenheitsbezogenen – Mengenangaben sind indes unverbindlich. Der Auftragnehmer hat den in die Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Mengenan-teil (ggf. anteilig für sein Los) auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn dieser aufgrund veränderter Sammelmengen höher oder niedriger ist.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2029
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei aus-ländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei aus-ländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (Übernahme und Verwertung von LVP und/oder sNVP) vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (Übernahme und Verwertung von LVP und/oder sNVP) vergleichbar sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und/oder Verpackungsrücknahmesystemen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten von gemischten Siedlungsabfällen oder gemischten Verpackungsabfällen (Ab-fallschlüssel-Nummer 20 03 01) oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten von gemischten Siedlungsabfällen oder gemischten Verpackungsabfällen (Ab-fallschlüssel-Nummer 20 03 01) oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern.
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 8544e1f7-9b89-4cac-bf88-6f3aa597cb8a
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-632586 (2026-09-11)