Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Entsorgungsaufgaben ist der BAWN u.a. für die ord-nungsgemäße und schadlose Verwertung der sog. stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig. Diese fallen im Rahmen einer gemeinsamen Wertstofferfassung mittels der sog. gelben Tonne an. Das Sys-tem der gelben Tonne wird in Trägerschaft der Verpackungsrücknahmesysteme i.S.v. § 18 i.V.m. § 3 Abs. 16 Verpackungsgesetz (VerpackG) im gesamten Landkreis Nienburg (Weser) betrieben. Neben Leichtverpackungen (LVP) werden über die gelbe Tonne auch die stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) erfasst. Während für die weitere Verwertung des LVP die Verpackungsrücknahmesysteme zuständig sind, fällt die Verwertung des sNVP in die Zuständigkeit des BAWN in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Nur die Verwertung des auf sNVP entfallenden Anteils des gesamten erfassten Gemisches, derzeit festgelegt auf 23,70 % der Gesamtmasse des Sammelinhalts der gelben Tonne, ist Gegenstand der vorlieg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme & Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
n. vorh.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Entsorgungsaufgaben ist der BAWN u.a. für die ord-nungsgemäße und schadlose Verwertung der sog. stoffgleichen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Entsorgungsaufgaben ist der BAWN u.a. für die ord-nungsgemäße und schadlose Verwertung der sog. stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig. Diese fallen im Rahmen einer gemeinsamen Wertstofferfassung mittels der sog. gelben Tonne an. Das Sys-tem der gelben Tonne wird in Trägerschaft der Verpackungsrücknahmesysteme i.S.v. § 18 i.V.m. § 3 Abs. 16 Verpackungsgesetz (VerpackG) im gesamten Landkreis Nienburg (Weser) betrieben. Neben Leichtverpackungen (LVP) werden über die gelbe Tonne auch die stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) erfasst. Während für die weitere Verwertung des LVP die Verpackungsrücknahmesysteme zuständig sind, fällt die Verwertung des sNVP in die Zuständigkeit des BAWN in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Nur die Verwertung des auf sNVP entfallenden Anteils des gesamten erfassten Gemisches, derzeit festgelegt auf 23,70 % der Gesamtmasse des Sammelinhalts der gelben Tonne, ist Gegenstand der vorlieg
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der „kommunale“ Anteil des Inhalts der Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 % beträgt. Bei einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der „kommunale“ Anteil des Inhalts der Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 % beträgt. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von ca. 6.100 Mg/a (Sammelmasse 2022) beträgt der ausschreibungsgegenständliche Masseanteil ca. 1.440 Mg/a. Die tatsächlich während der Vertragslaufzeit anfallenden Mengen des Abfallgemisches werden jeweils hälftig auf die beiden ausgeschriebenen Lose verteilt (siehe unten Abschnitt 2.4.).
Die Gesamtleistung wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Teillose (je 720 Mg/a pro Los) aufgeteilt. Die tatsächlich anfallenden, in die Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Teilmengen des Abfallgemisches werden hälftig aufgeteilt und den beiden Losen zugeordnet.
Die Losteilung findet statt, um eine kurzfristige Verfügbarkeit der entsprechenden Sortierkapazitäten zu gewährleisten und diesbezüglich den Wettbewerb zu fördern. Dessen ungeachtet kann sich jeder Bieter auch auf beide Lose bewerben. Eine „Loslimitierung“ im Sinne von § 30 Abs. 1 VgV besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2026 (vgl....”
Beschreibung der Verlängerungen
Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2026 (vgl. unten Teil D., § 12.2).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen (s. Unterlagen)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen (s. Unterlagen)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 183-572753 (2023-09-18)