Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (nachfolgend "UM", "Auftraggeber" oder "AG") beabsichtigt die Überprüfung der Patientenhilfsmittel, Schultafeln und Personenleitern; die Instandhaltung und Reparatur der Patientenhilfsmittel, Nachttische und Sterilgutwagen, sowie die Fertigung von Sonderteilen und Kleinserien zu vergeben. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen. Für alle beschriebenen Leistungen gelten die Preise aus dem Preisblatt Anlage 3-1 GBE-2025-0886. Leistungen die nicht im Einzelnen aufgeführt sind, müssen gemäß angegebenen Monteurstundensatz abgerechnet werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung + Instandsetzung Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Sterilgutwagen, Nachttische, Kleinteil- und Sonderfertigung
Referenznummer: GBE-2025-0886
Kurze Beschreibung:
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (nachfolgend "UM", "Auftraggeber" oder "AG") beabsichtigt die Überprüfung der Patientenhilfsmittel, Schultafeln und Personenleitern; die Instandhaltung und Reparatur der Patientenhilfsmittel, Nachttische und Sterilgutwagen, sowie die Fertigung von Sonderteilen und Kleinserien zu vergeben. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen. Für alle beschriebenen Leistungen gelten die Preise aus dem Preisblatt Anlage 3-1 GBE-2025-0886. Leistungen die nicht im Einzelnen aufgeführt sind, müssen gemäß angegebenen Monteurstundensatz abgerechnet werden.
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (nachfolgend "UM", "Auftraggeber" oder "AG") beabsichtigt die Überprüfung der Patientenhilfsmittel, Schultafeln und Personenleitern; die Instandhaltung und Reparatur der Patientenhilfsmittel, Nachttische und Sterilgutwagen, sowie die Fertigung von Sonderteilen und Kleinserien zu vergeben. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen. Für alle beschriebenen Leistungen gelten die Preise aus dem Preisblatt Anlage 3-1 GBE-2025-0886. Leistungen die nicht im Einzelnen aufgeführt sind, müssen gemäß angegebenen Monteurstundensatz abgerechnet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von medizinischen Einrichtungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 945 600 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: GBE-2025-0886
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
2.1 Patientenhilfsmittel: Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die jährliche Überprüfung der Patientenhilfsmittel gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sowie der einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Terminierung eigenständig mit dem zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Station abzustimmen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Termine bei Bedarf auch an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt der AN die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durch und erstellt entsprechende Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle sind vom jeweiligen Ansprechpartner der betreffenden Station gegenzuzeichnen. Die Prüfprotokolle müssen folgende Punkte beinhalten: Gebäude, Abteilung, Kostenstelle, Prüfobjekt, Hersteller, TÜV-Nummer, Equipment-Nummer, Inventarnummer, Seriennummer, Modellnummer, Baujahr, Prüfkriterien, Nutzlast, Vergabe der Prüfplakette, Bemerkungen sowie den Namen des Prüfers, das Prüfdatum und die Unterschrift des Ansprechpartners der jeweiligen Station. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Prüfprotokolle ordnungsgemäß zu archivieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Die Prüfplaketten werden durch den AG beigestellt und vom AN nach ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung an den jeweiligen Patientenhilfsmitteln angebracht. Festgestellte Mängel oder Defekte sind vom AN unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Station anzuzeigen. Defekte Patientenhilfsmittel sind unverzüglich deutlich zu kennzeichnen, um eine weitere Nutzung auszuschließen. Darüber hinaus weist der AN den Nutzer und die Fachabteilung auf mögliche Gefahren oder sicherheitsrelevante Risiken hin. Die Durchführung der Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen erfolgen im laufenden Stationsbetrieb. Separate Räumlichkeiten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb der Stationen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Wartezeiten, die sich aus den betrieblichen Abläufen der Stationen ergeben, sind vom AN bei der Leistungserbringung einzuplanen und gelten mit der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung von Wartezeiten ist ausgeschlossen. Sofern im Rahmen der Prüfung Defekte festgestellt werden, erfolgt die Instandsetzung nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachgruppenleiter oder dessen Vertretung. Die Reparatur hat spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Defekts zu erfolgen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Kleinere Reparaturen bis zu einem Einzelwert von 250,- EUR darf der AN eigenständig und ohne vorherige Zustimmung durchführen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Patientenhilfsmittels wiederhergestellt wird. Ausgenommen davon sind Rollatoren, Gehböcke, Gehwägen, Duschocker und Badewannen hier wird eine Reparatur auf Grund von Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, defekte Gehböcke, Gehwägen, Rollatoren, Duschhocker und Badewannen umgehend gemäß den Bestimmungen auf dem Verwertungshof der UM eigenständig zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Reparaturen stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 40 % des Neuanschaffungswertes, ist die Durchführung der Reparatur grundsätzlich abzulehnen (die aktuellen Neuanschaffungswerte erhalten Sie bei Gewinn der Ausschreibung vom zuständigen Fachgruppenleiter). In Zweifelsfällen oder bei unklarer Sachlage ist vor einer Entscheidung, Rücksprache mit dem zuständigen Fachgruppenleiter zu halten. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Tätigkeiten die jeweils geltenden Hygiene- und Bekleidungsvorschriften des AG einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Schleusen, OP-Bereiche oder vergleichbare medizinische Funktionsbereiche. 2.2 Prüfung von Schultafeln + Personenleitern: Schultafeln: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung von mobilen sowie festinstallierten Schultafeln gemäß DGUV-Information 202-021. Gegenstand der Leistung sind 56 festinstallierte Tafeln, 3 Großtafeln im Hörsaal sowie 20 mobile Schultafeln (siehe Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 5), die sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden. Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9). 2.3 Sterilgutwagen: Insgesamt 60 Sterilgutwagen mit den Abmessungen L=120 cm x H= 1050 cm. Diese Sterilgutwagen befinden sich im kontinuierlichen Einsatz und dienen dem Transport steriler Siebe in die jeweiligen Operationssäle sowie dem Rücktransport unsteriler Materialien in die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des OP-Betriebs müssen die Sterilgutwagen jederzeit funktionsfähig und einsatzbereit sein. 2.4 Sonderanfertigungen + Kleinserienfertigung Gegenstand der Leistung ist die Herstellung individueller Sonderanfertigungen aus Edelstahl, sofern für die jeweiligen Nutzer keine geeigneten marktüblichen Produkte oder Lösungen verfügbar sind. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen durch den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter als Einzelanfertigung für den Einsatz im Gesundheitswesen. Hierbei werden ausschließlich korrosionsbeständige Edelstähle der Werkstoffgüten 1.4301, 1.4404 oder 1.4571 verwendet. 2.5 Nachttische: Die UM verfügt über ca. 1460 Nachttische welche im laufenden Betrieb instandgesetzt werden müssen. Leistungsumfang = Preisblatt Punkt 10
2.1 Patientenhilfsmittel: Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die jährliche Überprüfung der Patientenhilfsmittel gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sowie der einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Terminierung eigenständig mit dem zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Station abzustimmen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Termine bei Bedarf auch an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt der AN die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durch und erstellt entsprechende Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle sind vom jeweiligen Ansprechpartner der betreffenden Station gegenzuzeichnen. Die Prüfprotokolle müssen folgende Punkte beinhalten: Gebäude, Abteilung, Kostenstelle, Prüfobjekt, Hersteller, TÜV-Nummer, Equipment-Nummer, Inventarnummer, Seriennummer, Modellnummer, Baujahr, Prüfkriterien, Nutzlast, Vergabe der Prüfplakette, Bemerkungen sowie den Namen des Prüfers, das Prüfdatum und die Unterschrift des Ansprechpartners der jeweiligen Station. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Prüfprotokolle ordnungsgemäß zu archivieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Die Prüfplaketten werden durch den AG beigestellt und vom AN nach ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung an den jeweiligen Patientenhilfsmitteln angebracht. Festgestellte Mängel oder Defekte sind vom AN unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Station anzuzeigen. Defekte Patientenhilfsmittel sind unverzüglich deutlich zu kennzeichnen, um eine weitere Nutzung auszuschließen. Darüber hinaus weist der AN den Nutzer und die Fachabteilung auf mögliche Gefahren oder sicherheitsrelevante Risiken hin. Die Durchführung der Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen erfolgen im laufenden Stationsbetrieb. Separate Räumlichkeiten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb der Stationen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Wartezeiten, die sich aus den betrieblichen Abläufen der Stationen ergeben, sind vom AN bei der Leistungserbringung einzuplanen und gelten mit der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung von Wartezeiten ist ausgeschlossen. Sofern im Rahmen der Prüfung Defekte festgestellt werden, erfolgt die Instandsetzung nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachgruppenleiter oder dessen Vertretung. Die Reparatur hat spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Defekts zu erfolgen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Kleinere Reparaturen bis zu einem Einzelwert von 250,- EUR darf der AN eigenständig und ohne vorherige Zustimmung durchführen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Patientenhilfsmittels wiederhergestellt wird. Ausgenommen davon sind Rollatoren, Gehböcke, Gehwägen, Duschocker und Badewannen hier wird eine Reparatur auf Grund von Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, defekte Gehböcke, Gehwägen, Rollatoren, Duschhocker und Badewannen umgehend gemäß den Bestimmungen auf dem Verwertungshof der UM eigenständig zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Reparaturen stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 40 % des Neuanschaffungswertes, ist die Durchführung der Reparatur grundsätzlich abzulehnen (die aktuellen Neuanschaffungswerte erhalten Sie bei Gewinn der Ausschreibung vom zuständigen Fachgruppenleiter). In Zweifelsfällen oder bei unklarer Sachlage ist vor einer Entscheidung, Rücksprache mit dem zuständigen Fachgruppenleiter zu halten. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Tätigkeiten die jeweils geltenden Hygiene- und Bekleidungsvorschriften des AG einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Schleusen, OP-Bereiche oder vergleichbare medizinische Funktionsbereiche. 2.2 Prüfung von Schultafeln + Personenleitern: Schultafeln: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung von mobilen sowie festinstallierten Schultafeln gemäß DGUV-Information 202-021. Gegenstand der Leistung sind 56 festinstallierte Tafeln, 3 Großtafeln im Hörsaal sowie 20 mobile Schultafeln (siehe Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 5), die sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden. Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9). 2.3 Sterilgutwagen: Insgesamt 60 Sterilgutwagen mit den Abmessungen L=120 cm x H= 1050 cm. Diese Sterilgutwagen befinden sich im kontinuierlichen Einsatz und dienen dem Transport steriler Siebe in die jeweiligen Operationssäle sowie dem Rücktransport unsteriler Materialien in die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des OP-Betriebs müssen die Sterilgutwagen jederzeit funktionsfähig und einsatzbereit sein. 2.4 Sonderanfertigungen + Kleinserienfertigung Gegenstand der Leistung ist die Herstellung individueller Sonderanfertigungen aus Edelstahl, sofern für die jeweiligen Nutzer keine geeigneten marktüblichen Produkte oder Lösungen verfügbar sind. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen durch den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter als Einzelanfertigung für den Einsatz im Gesundheitswesen. Hierbei werden ausschließlich korrosionsbeständige Edelstähle der Werkstoffgüten 1.4301, 1.4404 oder 1.4571 verwendet. 2.5 Nachttische: Die UM verfügt über ca. 1460 Nachttische welche im laufenden Betrieb instandgesetzt werden müssen. Leistungsumfang = Preisblatt Punkt 10
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9).
Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9).
Postanschrift: Langenbeckstraße 1
Postleitzahl: 55131
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Vertragsende wird der Auftrag voraussichtlich wieder ausgeschrieben.
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der genaue Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der genaue Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen.
Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-02 11:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-02 11:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
In den Fällen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV behält er sich vor, die fehlenden, unvollständigen oder ggf. fehlerhaften Unterlagen nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die aktuellen Schulungsnachweise sind nachzuzweisen: Grundlage Medizinprodukteberater § 83 MPDG - Patientenhilfsmittel Unterweisung nach §4 DGUV Vorschrift1 - Leitern DGUV Information 202-021 sichere Schultafeln - Schultafeln Bei einem Wechsel der Mitarbeiter sind die Nachweise der neuen Mitarbeiter unverzüglich und ohne Aufforderung an den Projekt-/Auftragsverantwortlichen zu übergeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die aktuellen Schulungsnachweise sind nachzuzweisen: Grundlage Medizinprodukteberater § 83 MPDG - Patientenhilfsmittel Unterweisung nach §4 DGUV Vorschrift1 - Leitern DGUV Information 202-021 sichere Schultafeln - Schultafeln Bei einem Wechsel der Mitarbeiter sind die Nachweise der neuen Mitarbeiter unverzüglich und ohne Aufforderung an den Projekt-/Auftragsverantwortlichen zu übergeben.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Eintrag im Handelsregister, im Falle von Nachunternehmern, Eignungsanleihe und Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung ebenfalls ausgefüllt sein. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle können die Bestätigungen/Nachweise innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist zur Vorlage gefordert werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Eintrag im Handelsregister, im Falle von Nachunternehmern, Eignungsanleihe und Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung ebenfalls ausgefüllt sein. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle können die Bestätigungen/Nachweise innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist zur Vorlage gefordert werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eine Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins über 5 Millionen Deckungssumme ist nach Zuschlag der Fachabteilung einzureichen bzw. zuzusenden. Bei Wechsel des Versicherungsunternehmens, ist proaktiv die Kopie des neuen Versicherungsscheins bei der Fachabteilung einzureichen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gibt es keine Haftungsbegrenzung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins über 5 Millionen Deckungssumme ist nach Zuschlag der Fachabteilung einzureichen bzw. zuzusenden. Bei Wechsel des Versicherungsunternehmens, ist proaktiv die Kopie des neuen Versicherungsscheins bei der Fachabteilung einzureichen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gibt es keine Haftungsbegrenzung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung ist grundsätzlich netto binnen 21 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto nach vollständiger und mängelfreier Lieferung bzw. Leistung sowie Einreichung einer prüffähigen Rechnung zu leisten. Zahlungen sind keine Anerkenntnisse. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund gemeinsamer Rechnungsprüfung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Rechnungen ohne Angabe der Bestell-Nr. und der SAP Material-Nr. des Auftraggebers können nicht bearbeitet werden. Teillieferungen berechtigen nicht zur Stellung von Teilrechnungen. Pro Bestellung wird nur eine Rechnung akzeptiert. Die Rechnungen sind grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Bestellung aufzustellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung ist grundsätzlich netto binnen 21 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto nach vollständiger und mängelfreier Lieferung bzw. Leistung sowie Einreichung einer prüffähigen Rechnung zu leisten. Zahlungen sind keine Anerkenntnisse. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund gemeinsamer Rechnungsprüfung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Rechnungen ohne Angabe der Bestell-Nr. und der SAP Material-Nr. des Auftraggebers können nicht bearbeitet werden. Teillieferungen berechtigen nicht zur Stellung von Teilrechnungen. Pro Bestellung wird nur eine Rechnung akzeptiert. Die Rechnungen sind grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Bestellung aufzustellen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz - Mitarbeiter die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise nachweisen (z.Z. Masern - Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung. Der Bieter verfügt über das nötige Fachpersonal, um die übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveaus min. C1) beherrschen. Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
- Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz - Mitarbeiter die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise nachweisen (z.Z. Masern - Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung. Der Bieter verfügt über das nötige Fachpersonal, um die übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveaus min. C1) beherrschen. Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YK96#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 613116-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 106-382114 (2026-06-03)