Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines bundesweiten Rahmenvertrages über die Erbringung von schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienst-leistung. Es werden keine beglaubigten Übersetzungen von maltesischen Dokumenten benötigt.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel:
Anträge, Bescheinigungen, Zeugnisse, Lebensläufe, Urkunden, Zertifikate, amtliche Dokumente (z.B. Bescheide von Behörden), Behördenkommunikation, Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge, Briefe, E-Mails, Internetseiten, ausländische Informationsblätter
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Ukrainische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um
• Merkblätter, Broschüren
• Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise
• Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
• Textbausteine Eingliederungsvereinbarung
• Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten
• Internetauftritt der BA
• Vorträge, Präsentationen
• Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel "Fachkräfte für Deutschland" in englischer Sprache)
• Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel "Benchlearning") mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache
• Gerichtsurteile oder -beschlüsse
• Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
• Spezifikationsdokumente der EU-Kommission
• Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes)
Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 14.206.140 Normzeilen. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.