Angebote die Rabatte oder Skonto enthalten werden
ausgeschlossen!
Alle im Rahmen der Leistlungsbeschreibung beschriebenen
Tätigkeiten sind in die Leistungswerte einzukalkulieren.
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern
vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden
einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen
vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und
Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle
geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von
der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum
Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die
Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden
demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen
zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Sozial.-Pflichtige.
2. Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Objektleiter.
3. Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes freigestellter Vorarbeiter.
4. Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft.
5. Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen
6. Bestätigung der Objektbesichtigung
7. Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt)
8. Formblatt Referenzen (drei Seiten)
9. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen gemäß HVTG
10. RUS Sanktion Art 5K
Zusätzliche Angaben und Nachweise:
4.1 Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
4.2 Darstellung bzw. Auflistung der Gesamtgeräteausstattung im Betrieb.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn
anzugeben.
Erläuterung zum Wertungsschema:
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Bieterangebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert der Wochenstunden aller wertbaren Bieterangebote ermittelt. Alle wertbaren und zugelassenen angebotenen
Wochenstundensätze ab dem "Mittelwert" und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes um 20% bei der Punktzahl 1
endet.