Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern
vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
2. Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen
3. Bestätigung der Objektbesichtigung
4. Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt)
5. Formblatt Referenzen (drei Seiten)
6. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen gemäß HVTG
7. RUS Sanktion Art 5K
Zusätzliche Angaben und Nachweise:
4.1 Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
4.2 Darstellung bzw. Auflistung der Gesamtgeräteausstattung im Betrieb.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Bieterangebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert der Wochenstunden aller wertbaren Bieterangebote ermittelt.
Alle wertbaren und zugelassenen angebotenen Wochenstundensätze ab dem "Mittelwert" und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes um 20% bei der Punktzahl 1 endet.