Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und
Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Die digitale Übersendung der Dateien dürfen aus Gründen der
Systemsicherheit nicht in gepacktem Format (z.B. .zip, .rar oder
vergleichbaren Formaten) erfolgen. Alle Angebote die diesem
nicht folgen werden aus dem Wettbewerb Ausgeschlossen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle
geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von
der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum
Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die
Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden
demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen
zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes
(zwei Seiten)
2. Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen
3. Bestätigung der Objektbesichtigung
4. Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt)
5. Formblatt Referenzen (drei Seiten)
6. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen gemäß HVTG
7. RUS Sanktion Art 5K
Zusätzliche Angaben und Nachweise:
4.1 Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis
Frankfurt)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
4.2 Darstellung bzw. Auflistung der Gesamtgeräteausstattung
im Betrieb.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns
gültige, Tariflohn anzugeben.
Erläuterung zum Wertungsschema:
Wertungsschema:
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt
vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren
Bieterangebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen
Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert der
Wochenstunden aller wertbaren Bieterangebote ermittelt.
Alle wertbaren und zugelassenen angebotenen
Wochenstundensätze ab dem "Mittelwert" und darüber hinaus
erhalten die volle Punktzahl von 50. Unterhalb des Mittelwertes
erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer
Unterschreitung dieses Wertes um 20% bei der Punktzahl 1
endet.
Angebote die Rabatte oder Skonto enthalten werden
ausgeschlossen!
Alle im Rahmen der Leistlungsbeschreibung beschriebenen
Tätigkeiten sind in die Leistungswerte einzukalkulieren.
Jeglicher Schriftwechsel hat ausnahmslos über den
Vergabemanager zu erfolgen. (Fragen, Rügen und weiteres)