Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Projektreferenzen:
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen mindestens fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden, die im Umfeld „Web und App Entwicklung“ realisiert wurden und noch heute in einem Appstore öffentlich zugänglich angeboten werden.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im Bereich der „Mobilitätswende“ realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen zur Interaktion mit Endanwender*innen im „non-Profit“ Bereich realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen im Bereich des Umwelt- bzw. Klimaschutzes realisiert haben.
- Mindestens eines (1) dieser Projekte muss Leistungen realisiert haben, die Mechanismen der Gamification zum Motivieren der Anwender beinhalten.
- Die für die Realisierung der angebotene Referenz verantwortliche Person noch heute für Ihr Unternehmen tätig ist
Dem Bieter ist es erlaubt, Projekte einzureichen, die mehrere der genannten Anforderungen kombiniert erfüllen, es genügen somit in Summe fünf Projektreferenzen, wenn diese die o.g. Kriterien erfüllen.
Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
- die Leistung sich aktuell im Betrieb befinden (keine Projektleistungen)
- die Referenzen nicht älter als fünf Jahre sind. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Sprachniveau:
Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C2“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Das Sprachniveau muss eindeutig aus den Angebotsunterlagen hervorgehen und in der Anlage „Sprachniveau“ erklärt werden.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.