Ausgeschrieben wird nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV ein Rahmenvertrag für den Bezug von UiPath RPA-Produkten. Dazu gehört der Bezug von neuen Lizenzen sowie die Verlänge-rung von bereits vorhandenen Lizenzen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Ver-tragslaufzeit. Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von UiPath RPA Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 03-2023
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV ein Rahmenvertrag für den Bezug von UiPath RPA-Produkten. Dazu gehört der Bezug von neuen Lizenzen sowie die Verlänge-rung von bereits vorhandenen Lizenzen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Ver-tragslaufzeit.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von UiPath RPA Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftraggeber.
Ausgeschrieben wird nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV ein Rahmenvertrag für den Bezug von UiPath RPA-Produkten. Dazu gehört der Bezug von neuen Lizenzen sowie die Verlänge-rung von bereits vorhandenen Lizenzen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Ver-tragslaufzeit.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von UiPath RPA Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftraggeber.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Ausgeschrieben wird nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV ein Rahmenvertrag für den Bezug von UiPath RPA-Produkten. Dazu gehört der Bezug von neuen Lizenzen sowie die Verlänge-rung von bereits vorhandenen Lizenzen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Ver-tragslaufzeit.
Ausgeschrieben wird nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV ein Rahmenvertrag für den Bezug von UiPath RPA-Produkten. Dazu gehört der Bezug von neuen Lizenzen sowie die Verlänge-rung von bereits vorhandenen Lizenzen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Ver-tragslaufzeit.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von UiPath RPA Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Vertragslaufzeit die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von UiPath RPA Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftraggeber.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Er kann einvernehmlich bis zu zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden; insgesamt max. 48 Monate Vertragslaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: gkv informatik GbR Luisenstraße 64 42103 Wuppertal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle):
- aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe 500.000,00 EUR je Schadensfall, jeweils begrenzt auf insgesamt 1 Mio. EUR durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein; s. Angebotsblatt). Wird die Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe 500.000,00 EUR je Schadensfall, jeweils begrenzt auf insgesamt 1 Mio. EUR durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein; s. Angebotsblatt). Wird die Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Angabe Gesamtumsatz, s. Angebotsblatt
- Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand, s. Angebotsblatt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2023/S 077-231148 (2023-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge