Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
6. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und über die erwirtschafteten Umsätze bezüglich der besonderen
Leistungsart, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Zu 3:
Eigenerklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts anfordern.
Zu 4:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
Zu 6:
Mindestens 800.000 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr