Beschreibung der Beschaffung
Zu den zentralen Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählen aktuell der Ausbau des Angebotes bei gleichzeitiger Dekarbonisierung der Verkehrsleistungen. Die Elektrifizierung der Busflotten trägt maßgeblich zur Reduzierung der Emissionsbelastungen des Verkehrssektors bei. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 300 eigenen Bussen. Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf dem Betriebshof Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord).
Bis 2030 sollen auf dem Betriebshof Nord zu den bereits vorhandenen rd. 62 Elektrobussen (1. Baustufe) die gesamte Busflotte auf Elektrobusse umgestellt und durch Übernachtladung (sog. Overnight Charging) elektrisch versorgt werden (Endzustand). Bei den Elektrobussen handelt es sich hauptsächlich um Gelenkbusse, wenige Solobusse und keine Doppelgelenkbusse. Hierzu soll die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof Nord errichtet werden (2. Baustufe).
Weiterhin soll das vorhandene Fahrdienstgebäude aufgrund der wachsenden Personalkapazitäten und Anforderungen ertüchtigt bzw. erweitert werden. Zusätzliche Lagerflächen für die Werkstatt müssen erschlossen werden, wofür voraussichtlich
der Bau einer weiteren Lagerhalle erforderlich wird.
Der erste schon bestehende Bauabschnitt besteht aus drei Gebäuden mit jeweils einer freistehenden Dach- bzw. Deckenkonstruktion (Carport 1 – 3), der Trafostation und der Ladestation, die aus den Gleichrichtern und den Ladehauben bestehen (Anlage 02). Das Carport 3 wird bis Herbst 2023 nachträglich um fünf Stellplätze erweitert. Hinzu kommen an
der Schnittstelle der Einspeisung der RheinEnergie (RE) eine Übergabestation sowie Anlagen der Entwässerung.
Im Zuge des 1. Bauabschnitts wurden bereits diverse Vorsorgemaßnahmen für den 2. Bauabschnitt geplant und ausgeführt.
Folgende Stellplatzaufteilung wurde in der 1. Baustufe ausgeführt:
- Carport 1: 24 Stellplätze
- Carport 2: 23 Stellplätze
- Carport 3: 11 Stellplätze
Entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze befinden sich aus einem
Pilotprojekt neun weitere Ladesäulen.
Der AN hat im Rahmen der Planung des Bauablaufs zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Realisierung der 2. Baustufe die Lade- und Stellplätze aus der 1. Baustufe und die neun Ladesäulen aus dem Pilotprojekt ständig in Betrieb und anfahrbar bleiben müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und Voraussetzung der Förderung die termingerechte Umsetzung des Projektes ist.
Für die 2. Baustufe sind durch den AN für eine maximal mögliche Stellplatzanzahl unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Vorgaben und Bedingungen auf dem Betriebshof planerisch mögliche Abstellszenarien dahingehend zu untersuchen, welche Fahrzeugabstellung unter Beachtung der betrieblichen und brandschutztechnischen Randbedingungen die sinnvollste ist. Eine Kombination aus Schräg- und Blockaufstellung ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 25 Elektrobusse in einem Block (Brandabschnitt) stehen dürfen. Die Aufstellung der Fahrzeuge kann in verschieden Abstellblocks unterschiedlich sein.
Die AG stellt sich für die 2. Baustufe grundsätzlich vor, anstelle der Carportlösung die
Stellplätze der Elektrobusse mit einer Tragkonstruktion für die Ladevorrichtungen (sog.
Traversenlösung) auszustatten.
Durch den AN ist anhand einer Variantenbetrachtung zu untersuchen, ob unter technischwirtschaftlichen Gesichtspunkten analog der 1. Baustufe eine Dach-/Deckenkonstruktion (sog. Carportlösung) sinnvoller ist. Im Zuge dessen ist auch die Variante zu betrachten, die Ladeinfrastruktur (Gleichrichter, Transformatoren usw.) auf der Dach-/Deckenkonstruktion unterzubringen.
Für die technisch-wirtschaftliche Variantenbetrachtung werden Angaben zu Kosten (Fix- und Betriebskosten) sowie Nachhaltigkeit erwartet und es ist der AG mit ausreichend zeitlichem Vorlauf für die störungsfreie Planung eine Empfehlung über die sinnvollere Lösung abzugeben.
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses.
Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 4 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung der AG.
Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) des gesamten Betriebshofes im Endzustand
Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) des gesamten Betriebshofes im Endzustand.