a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal
www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 15.05.2023. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 16.05.2023. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte Formblatt 124.MRG. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt 124.MRG geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 2 VOB/A), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 S. 5, 6 VOB/A).
g) Die in Ziffer III.1) aufgelisteten, erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124.MRG „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE), ggf. auch aus weiteren Erklärungen/Nachweisen. Alternativ zulässig ist die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) oder die Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Inhalt der EEE bzw. PQ-VOB alle vom Auftraggeber verlangten Erklärungen und Nachweise abdeckt. Nicht enthaltene, aber verlangte Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen
- für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) bzw. der PQ-VOB-Eintrag einzureichen
- für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
h) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
i) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
j) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
k) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
l) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.