Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“ des Bundes und der Bundesländer ausgewählt. Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden. Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200 Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen. Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und stützt sich auf drei Säulen: Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung, Gesamtmittel für St. Johann Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung, 78.360,00 € pro Schuljahr. Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen. Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann
Referenznummer: 2026.3.003
Kurze Beschreibung:
Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz
Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“
des Bundes und der Bundesländer ausgewählt.
Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in
Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit
soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und
Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden.
Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200
Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen
Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen.
Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und
stützt sich auf drei Säulen:
Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung,
Gesamtmittel für St. Johann
Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und
Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung,
78.360,00 € pro Schuljahr.
Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde
eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als
Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen.
Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu
gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen.
Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in
Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen
und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.
Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz
Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“
des Bundes und der Bundesländer ausgewählt.
Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in
Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit
soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und
Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden.
Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200
Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen
Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen.
Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und
stützt sich auf drei Säulen:
Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung,
Gesamtmittel für St. Johann
Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und
Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung,
78.360,00 € pro Schuljahr.
Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde
eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als
Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen.
Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu
gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen.
Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in
Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen
und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026.3.003
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Postanschrift: Grundschule St. Johann
Albanstraße 8b
Postleitzahl: 54329
Stadt: Konz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer oder mehrere Leistungsstufen (Bedarfspositionen) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 4 ff. des Vertrages.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer oder mehrere Leistungsstufen (Bedarfspositionen) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 4 ff. des Vertrages.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-03 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Konz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-03 09:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Konz
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
aktuellen Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
aktuellen Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Ingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1+2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18,
ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren
Qualifikation gemäß Ziffer 1. nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Ingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1+2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18,
ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren
Qualifikation gemäß Ziffer 1. nachweisen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 2. Im Falle
einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen. 3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. - „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder
Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 2. Im Falle
einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen. 3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. - „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder
Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 HOAI.
In der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
• mindestens eine Referenz für die Neuplanung, Umgestaltung oder Sanierung einer öffentlich oder gemeinschaftlich genutzten Freianlage,
• mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten von mindestens 300.000 € netto,
• mindestens eine Referenz, bei der Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden,
• mindestens eine Referenz mit Beteiligung von Nutzern, Auftraggeber Vertretern, politischen Gremien oder sonstigen Projektbeteiligten im Rahmen der Planung.
Als vergleichbare Freianlagen gelten insbesondere:
• Schulhöfe,
• Außenanlagen von Kindertagesstätten,
• Spielplätze,
• Park- und Grünanlagen,
• Dorf- und Stadtplätze,
• Freizeit- und Sportanlagen,
• sonstige öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Freianlagen.
Referenzprojekte von öffentlichen und privaten Auftraggebern werden gleichermaßen anerkannt.
Referenzprojekte dürfen auch von den für die Leistung vorgesehenen Projektleitern oder stellvertretenden Projektleitern eingebracht werden, sofern diese die Leistungen nachweislich verantwortlich bearbeitet haben.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:
• Auftraggeber,
• Projektbezeichnung,
• Art und Umfang der Maßnahme,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• erbrachte Leistungsphasen,
• anrechenbare Kosten,
• kurze Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten zu überprüfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 HOAI.
In der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
• mindestens eine Referenz für die Neuplanung, Umgestaltung oder Sanierung einer öffentlich oder gemeinschaftlich genutzten Freianlage,
• mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten von mindestens 300.000 € netto,
• mindestens eine Referenz, bei der Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden,
• mindestens eine Referenz mit Beteiligung von Nutzern, Auftraggeber Vertretern, politischen Gremien oder sonstigen Projektbeteiligten im Rahmen der Planung.
Als vergleichbare Freianlagen gelten insbesondere:
• Schulhöfe,
• Außenanlagen von Kindertagesstätten,
• Spielplätze,
• Park- und Grünanlagen,
• Dorf- und Stadtplätze,
• Freizeit- und Sportanlagen,
• sonstige öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Freianlagen.
Referenzprojekte von öffentlichen und privaten Auftraggebern werden gleichermaßen anerkannt.
Referenzprojekte dürfen auch von den für die Leistung vorgesehenen Projektleitern oder stellvertretenden Projektleitern eingebracht werden, sofern diese die Leistungen nachweislich verantwortlich bearbeitet haben.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:
• Auftraggeber,
• Projektbezeichnung,
• Art und Umfang der Maßnahme,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• erbrachte Leistungsphasen,
• anrechenbare Kosten,
• kurze Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten zu überprüfen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
--- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 254). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der
Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen
Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten
abzugeben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
--- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 254). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der
Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen
Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten
abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Konz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072355003000-001-81
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@konz.de📧
Telefon: +49 6501-1500📞
URL: https://www.konz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15861989🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15861989🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. 3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB sowie sonstiger Schriftverkehr, wie z.Bsp.
Nachforderungen, erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form
eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8. Die in Ziffer 5.1.3 genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. 9. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 254) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben 10. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (FB 251) sowie zur Beachtung des LTTG RLP (FB 245) dem Angebot beizufügen.
1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. 3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB sowie sonstiger Schriftverkehr, wie z.Bsp.
Nachforderungen, erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form
eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8. Die in Ziffer 5.1.3 genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. 9. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 254) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben 10. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (FB 251) sowie zur Beachtung des LTTG RLP (FB 245) dem Angebot beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-450225 (2026-06-29)